Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann wirbt bei Städten und Gemeinden für eine weiterhin kraftvolle Unterstützung für den notwendigen Ausbau erneuerbarer Energien im Land. „Ein starkes Argument dafür ist unser im Herbst beschlossenes Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz. Dadurch entsteht für Gemeinden neuer finanzieller Spielraum und für die Menschen bei uns im Lande ein direkter Mehrwert“, sagte er beim jährlichen Erfahrungsaustausch des Landesnetzwerks „Energie und Kommune“ heute in Bernburg (Salzlandkreis).
„Wenn neue Windräder einen Spielplatz finanzieren oder der Solarpark den Heimatverein, dürfte das die Akzeptanz für erneuerbare Energien vor Ort erhöhen, weil alle etwas davon haben. Zumal die schmerzhaften Preissprünge bei fossilen Rohstoffen aufgrund aktueller internationaler Krisen ja zeigen, dass Heimatenergien wie Wind und Sonne ungemein wertvoll sind“, fügte Willingmann hinzu.
Das Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz ist im September 2025 vom Landtag beschlossen worden und seit 1. Oktober 2025 in Kraft. Gemeinden haben seitdem für neue Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen einen Rechtsanspruch auf eine Abgabe vom jeweiligen Anlagenbetreiber. Für jede neue oder repowerte Windenergieanlage fließen jährlich mindestens 5.500 Euro pro Megawatt (MW) Nennleistung – für ein modernes 6-Megawatt-Windrad sind das 33.000 Euro. Bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen können Kommunen mit mindestens 2.500 Euro pro Megawatt-Peak planen – bei einer Anlage mit einer installierten Leistung von 5 Megawatt-Peak fließen 12.500 Euro jährlich. In ertragreichen Jahren kann der Betrag auch höher ausfallen.
Wofür die Einnahmen verwendet werden, entscheiden allein die Gemeinden. Sie können die Mittel einerseits für freiwillige Aufgaben verwenden und so in Sportanlagen, Spielplätze, touristische Wege oder ähnliches investieren. Das Gesetz macht andererseits auch individuelle Beteiligungsmodelle möglich, die etwa vergünstigte Bürgerstromtarife oder pauschale Zahlungen an Einwohnerinnen und Einwohner vorsehen. Gemeinden und Betreiber können diese Modelle eigenständig aushandeln. Bei Windenergieanlagen sind Gemeinden im Umkreis von 2,5 Kilometern anspruchsberechtigt. Bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen erhalten diejenigen Gemeinden Zahlungen, auf deren Gebiet die Anlage steht.
Weitere Informationen zum Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz finden sich im ausführlichen FAQ auf den Internetseiten des Energieministerium unter https://lsaurl.de/aubgesetz.
Hintergrund:
Beim Ausbau erneuerbarer Energien zählt Sachsen-Anhalt bundesweit zu den Vorreitern. Landesweit drehen sich knapp 2.700 Windenergieanlagen mit einer installierten Gesamtleistung von gut 5,74 Gigawatt; bis 2028 sind 320 neue Anlagen mit einer Gesamtleistung von mehr als zwei Gigawatt geplant. Starkes Wachstum gibt es auch bei Solaranlagen: Insgesamt sind im Land aktuell rund 133.500 PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von insgesamt rund 6,06 Gigawatt-Peak in Betrieb (Stand jeweils 30. März 2026).
Erneuerbare Energien spielen inzwischen nicht mehr nur bei der Energieversorgung eine wichtige Rolle, sie sind auch ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für das Land: Rund 26.000 Arbeitsplätze werden der Branche zugerechnet.
Das Netzwerk „Energie und Kommune“ wird von der Landesenergieagentur LENA organisiert.

