Sachsen-Anhalt stellt seine Universitätsmedizin zukunftsfest auf: Der Landtag hat am heutigen Donnerstag die Novelle des Hochschulmedizingesetzes beschlossen. Mit der Novelle erhalten die Uniklinika in Magdeburg und Halle größere wirtschaftliche Eigenverantwortung, mehr Planungssicherheit für Investitionen und neue Möglichkeiten für Kooperationen mit anderen Klinika. „Wir stellen heute wichtige Weichen für eine leistungsstarke, wettbewerbs- und damit zukunftsfähige Universitätsmedizin bei uns in Sachsen-Anhalt“, betonte Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann im Landtag.
Kern der Gesetzesnovelle ist eine deutliche Stärkung der wirtschaftlichen Handlungsspielräume der Universitätsklinika. Künftig dürfen die Investitionsmittel das Niveau des Jahres 2022 nicht unterschreiten und werden langfristig abgesichert. Für die Klinika sind das jeweils mindestens 11 Millionen Euro pro Jahr. Damit reagiert das Land auch auf die bundesweit angespannte finanzielle Lage der Unimedizin, die maßgeblich durch unzureichende Bundesfinanzierung über Fallpauschalen geprägt ist. Gleichzeitig sollen die Universitätsklinika – mit Zustimmung des Landtages – Kredite für Investitionen aufnehmen können, um ihre Leistungsfähigkeit gezielt auszubauen.
„Es gibt kaum ein Universitätsklinikum in Deutschland, das kostendeckend, geschweige denn mit Gewinn ein Wirtschaftsjahr bestreiten kann“, kritisierte Willingmann im Landtag. Der Bund missachte die Sonderrolle der Uniklinika im Gesundheitssystem. „Es sind nicht allein große Stadtkrankenhäuser und Maximalversorger – sie sind insbesondere für Forschung und Lehre, für neue medizinische Therapien, die Ausbildung kluger Köpfe im Gesundheitswesen zuständig und nehmen darüber hinaus seit der CORONA-Pandemie auch Koordinierungsaufgaben innerhalb der Krankenhauslandschaft wahr“, betonte Willingmann. „Ich erwarte deshalb von der Bundesregierung, dass es endlich vorwärts geht bei der Reform der Finanzierung von Krankenhäusern und Universitätsklinika. Das Zaudern des Bundes geht hier zu Lasten der Bundesländer, die größte Mühen haben, die Gesundheitsversorgung finanziell zu stabilisieren.“
Magdeburg verzeichnete für 2024 ein Defizit von rund 49 Millionen Euro, in Halle lag das Minus bei rund 39 Millionen Euro. Die finalen Ergebnisse für 2025 liegen noch nicht vor. Klinika in anderen Bundesländern wiesen zuletzt noch höhere Fehlbeträge aus, darunter die Charité Berlin mit 87 Millionen Euro oder die Uniklinik Kiel/Lübeck mit 140 Millionen Euro.
Um die finanzielle Schieflage langfristig zu beheben, seien auch strukturelle Anpassungen notwendig, betonte Willingmann weiter: „Mit der Novelle stärken wir die Handlungsspielräume für die Kooperation von Universitätsklinika mit anderen Krankenhäusern des Landes. Damit wird der Aufbau sektorenübergreifender Versorgungsnetzwerke unter Koordination der Uniklinika unterstützt. Wir sichern so dauerhaft die Versorgung der Bevölkerung Sachsen-Anhalts – in den Städten wie im ländlichen Raum.“
Mit der Gesetzesnovelle werden außerdem die internen Strukturen der Universitätsmedizin modernisiert: Die Mitentscheidungsrechte der Fakultätsräte werden gestärkt, hauptamtliche Dekaninnen und Dekane ermöglicht und die Organisationsstrukturen der Klinika weiter professionalisiert.
Darüber hinaus enthält die Novelle Anpassungen im Hochschulgesetz, das im Jahr 2020 grundlegend überarbeitet worden ist und bis heute als eines der modernsten Hochschulgesetze Deutschlands gilt. So wird mit der Anpassung 2026 unter anderem die Einführung des Bachelor of Law vorbereitet, um neue Ausbildungswege im juristischen Bereich zu eröffnen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Ergänzend werden familienfreundlichere Befristungsregelungen für Professuren geschaffen sowie neue Modelle wie Tandem-Professuren ermöglicht.

