Hauseigentümer in Sachsen-Anhalt erhalten künftig mehr Orientierung bei der Wahl ihrer Heiztechnik: Der Landtag hat am heutigen Mittwoch das Landesgesetz zur Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes des Bundes beschlossen. Mit dem Landesgesetz werden Sachsen-Anhalts Städte und Gemeinden verpflichtet, bis spätestens 2028 Wärmepläne zu erstellen. „Die Wärmeplanung schafft Klarheit und Orientierung – sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Unternehmen“, erklärte Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann. „Wer heute in eine neue Heizung investiert, muss wissen, welche Lösungen vor Ort künftig tragfähig sind.“
Willingmann betonte weiter, dass das Landesgesetz bewusst einfach und praxisnah ausgestaltet sei und zugleich einen umfassenden finanziellen Ausgleich für die Gemeinden und Verbandsgemeinden vorsehe. Sachsen-Anhalt leiste damit seinen Beitrag, die Wärmewende planbar, sozial ausgewogen und effizient umzusetzen. Finanziert wird die Wärmeplanung im Land mit rund 12 Millionen Euro Bundesmitteln. Der Mehrbelastungsausgleich, den das Land zahlt, hängt dabei unter anderem von der Einwohnerzahl des jeweiligen Gemeindegebietes ab. Auch werden später Folgekosten für anlassbezogene Aktualisierungen der Wärmepläne ausgeglichen.
96 von 218 Kommunen Sachsen-Anhalts haben die Wärmeplanung bereits frühzeitig gestartet, 61 Kommunen sind mit ihren Konzepten inzwischen fertig. Auch die Städte Magdeburg und Halle konnten ihre Wärmepläne vorzeitig auslegen. „Wir sind in Sachsen-Anhalt auf einem guten Weg, eine wichtige Grundlage für die erfolgreiche Gestaltung der Wärmewende zu legen“, sagte Willingmann. Er gab zu bedenken: „Für die meisten Haushalte ist der Heizungstausch eine der größten Investitionen überhaupt. Umso wichtiger ist es, dass diese Entscheidung auf einer verlässlichen Grundlage getroffen werden kann.“
Willingmann begrüßte im Weiteren, dass sich die Berliner Koalition jüngst noch mal zur Kommunalen Wärmeplanung bekannt hat. Union und SPD hatten sich vergangene Woche auf Eckpunkte für das Gebäudemodernisierungsgesetz verständigt, mit dem die Koalition das bisherige Gebäudeenergiegesetz, auch Heizungsgesetz genannt, abschaffen will. Um einen „großen Wurf“ handele es sich bei den Eckpunkten bislang nicht, betonte Willingmann, vieles sei weiter offen: „Fraglich ist, wo die klimaneutralen Bio-Brennstoffe herkommen sollen, mit denen Öl- und Gas-Heizungen nach den Koalitionsplänen ab 2029 zu 10 Prozent betrieben werden müssen. Und unbeantwortet ist über dies die Frage, wie Mieterinnen und Mieter vor Kostenexplosionen bei Öl- und Gasheizungen künftig geschützt werden. Die CO2-Preise werden steigen und mit ihnen die Preise für Öl und Gas.“
Willingmann sieht deshalb noch viel Arbeit vor den Koalitionären, bis das neue Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet werden kann: „Wahlfreiheit bei der Technik im Heizungskeller ist auf den ersten Blick vernünftig“, so der Minister. „Niemand möchte Eigenheimbesitzer mit dem Heizungstausch finanziell überfordern. Heizungspolitik auf Kosten von Mietern wäre jedoch genauso ungerecht und in Deutschland nicht zu vermitteln.“
Nach Angaben des Statistischen Landesamtes werden 672.612 der insgesamt rund 1,2 Millionen Wohnungen in Sachsen-Anhalt mit Gas beheizt; der Anteil der Gasheizungen liegt damit bei 53,2 Prozent. 323.308 Wohnungen werden mit Fernwärme versorgt, weitere 157.640 Wohnungen mit Heizöl. In 23.874 Wohnungen kamen Solar-/Geothermie oder Wärmepumpen als Energieträger zum Einsatz.

