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Willingmann: Sachsen-Anhalts Hochschulen erhalten in schwierigen Zeiten langfristige Planungssicherheit

Kabinett verabschiedet Zielvereinbarungen

Die Hochschulen in Sachsen-Anhalt bekommen in den nächsten fünf Jahren finanzielle Planungssicherheit und auch zusätzliche Mittel. Am heutigen Dienstag hat Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann dem Kabinett die in den vergangenen 18 Monaten verhandelten Zielvereinbarungen mit den Hochschulen vorgestellt. Diese sehen für die Jahre 2025 bis 2029 trotz angespannter Haushaltslage beim Land eine Steigerung der Grundbudgets vor.

„Eine attraktive Hochschul- und Wissenschaftslandschaft ist für die Entwicklung Sachsen-Anhalts von erheblicher Bedeutung“, betonte Willingmann am heutigen Dienstag. „Deshalb wird hier nicht in die Etats eingegriffen und auch nicht gekürzt. Vielmehr werden Mehrbedarfe ausgeglichen und finanzielle Planungssicherheit geschaffen. Die Etats der sieben staatlichen Hochschulen sind für die nächsten fünf Jahre abgesichert, darauf können die Hochschulen bauen. Aktuell ist das keineswegs eine Selbstverständlichkeit in der bundesdeutschen Hochschulpolitik.“

Nach den Plänen des Wissenschaftsministeriums werden die Hochschulen in diesem Jahr insgesamt 453,8 Millionen Euro als Grundbudget erhalten. Das sind 68,6 Millionen Euro oder 17,8 Prozent mehr als im Jahr 2020 zu Beginn der vergangenen Zielvereinbarungsperiode (2020-2024). Es sind auch 26,2 Millionen Euro oder 6,1 Prozent mehr im Vergleich zum Vorjahr 2024. Berücksichtigt wurden dabei gestiegene Energiekosten, Mehrbedarfe aus den Tarif- und Besoldungsrunden sowie ein Inflationsausgleich. Auch bei künftigen Kostensteigerungen in diesen Bereichen will das Land ausgleichen. „Damit stellen wir sicher, dass der Hochschulstandort Sachsen-Anhalt auch in den kommenden Jahren wettbewerbsfähig und attraktiv bleibt“, so Willingmann.

Dazu zählt ebenso, dass die neuen Zielvereinbarungen den Hochschulen auch künftig gestatten, Ausgabereste auf Folgejahre zu übertragen und so flexibler zu agieren. Der Anteil dieser Überträge am Gesamtbudget lag 2024 bei 11,5 Prozent. Auch hier müssen die Hochschulen während der Laufzeit keine Kürzungen fürchten. Allerdings wurde eine Grenze vereinbart: Zum Ende der Zielvereinbarungsperiode, also am 31.12.2029, dürfen die Ausgabereste 20 Prozent des Gesamtbudgets einer Hochschule nicht übersteigen. Über die Verwendung darüber hinausgehender Ausgabereste entscheiden dann Wissenschafts- und Finanzministerium.

Wie mit den Rektoraten im Herbst 2024 vereinbart, beteiligen sich die Hochschulen einmalig an der Kofinanzierung von EU-Fördermitteln. Ein Teil der Ausgabereste in Höhe von 12,2 Millionen Euro soll einmalig im Jahr 2025 für die Kofinanzierung der EU-Projekte im Wissenschaftsbereich verwendet werden. „Wir werden auch hier also den Hochschulen nichts wegnehmen“, betonte Willingmann. „Das Geld bleibt im System und trägt dazu bei, EU-Fördermittel möglichst effektiv zu binden.“

Land bekennt sich zu Hochschulmedizin-Standorten

Neben den Zielvereinbarungen für die Hochschulen hat das Wissenschaftsministerium in den vergangenen 18 Monaten auch neue Zielvereinbarungen für die Universitätsklinika Magdeburg und Halle ausgehandelt. Darin bekennt sich Sachsen-Anhalt weiter zu den zwei Standorten und zu finanziell verlässlichen Rahmenbedingungen. Strategische Grundlage der Zielvereinbarungen ist das bereits im Juni 2024 verabschiedete Konzept „Universitätsmedizin Sachsen-Anhalt 2030“. Dies sieht unter anderem die bauliche Zentralisierung der Klinikstandorte in Magdeburg und Halle vor und beschreibt Investitionsbedarfe von rund einer Milliarde Euro pro Standort bis zum Jahr 2030. In den kommenden Jahren sind aber auch Steigerungen der jährlichen Zuschüsse geplant. Halle erhält im laufenden Jahr 92,8 Millionen Euro, bis 2029 steigt der Betrag auf 94,4 Millionen Euro. Magdeburg erhält 79,6 Millionen Euro, der Betrag steigt bis 2029 auf 80,7 Millionen Euro.

Hochschulen wollen wichtige Themen gemeinsam vorantreiben

Mit dem Abschluss der Zielvereinbarungen werden aber nicht nur finanzielle Weichen gestellt. Es geht in den Vereinbarungen auch um die Frage, wie sich die Hochschulen in den kommenden fünf Jahren strukturell weiterentwickeln. So strebt die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg unter anderem kurzfristig die Einführung des Abschlusses Bachelor of Laws an; hierbei wirken Justiz- und Wissenschaftsministerium zusammen und schaffen die gesetzlichen Voraussetzungen. Die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg wird ihr Internationalisierungskonzept umsetzen und einen neuen Hochschulentwicklungsplan vorlegen. Die Hochschule Anhalt will duale Studienangebote ausbauen, die Hochschule Harz ein digitales Studienverlaufsmonitoring einführen.

Ein weiteres Novum sind die hochschulgemeinsamen Vorhaben, mit denen wichtige Themen in Projektform durch alle Hochschulen gemeinsam angegangen werden. Sechs Vorhaben wurden dabei festgelegt: Wissenschaftsnetz/IT KOM, Landesinitiative für Digitalisierung und Hochschulbildung, nachhaltige Hochschulen Sachsen-Anhalt, duales Studium in Sachsen-Anhalt, Gleichstellung, Chancengleichheit, Diversität und Inklusion sowie Vermittlung ausländischer Absolventinnen und Absolventen in den Arbeitsmarkt.

Nach der Verabschiedung durch das Kabinett und Information des Wissenschaftsausschusses des Landtags Anfang März steht die Unterzeichnung der Zielvereinbarungen durch die Hochschulleitungen und Wissenschaftsminister Willingmann an. Diese soll am 6. März 2025 erfolgen.

Kontakt

Ministerium für Wissenschaft,
Energie, Klimaschutz und Umwelt

des Landes Sachsen-Anhalt
Leipziger Straße 58
39112 Magdeburg

Telefon: +49 391 567- 1950
E-Mail: pr(at)mwu.sachsen-anhalt.de

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