Der Zugang zu sauberem Trinkwasser ist kein Privileg, sondern ein Menschenrecht. Das ist die zentrale Botschaft des heutigen Weltwassertages, der 1992 von den Vereinten Nationen ins Leben gerufen wurde. In Zeiten des fortschreitenden Klimawandels wird sauberes Wasser weltweit jedoch zu einem immer knapperen und wertvolleren Gut. „Wasser ist nicht mehr nur global ein Thema, sondern auch bei uns in Sachsen-Anhalt“, erklärte Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann anlässlich des Aktionstages in Magdeburg. „Auch wenn die Trinkwasserversorgung im Lande abgesichert ist und bleibt, müssen wir uns in Sachsen-Anhalt insbesondere in den Sommermonaten auf längere Hitze- und Dürrephasen einstellen. Angesichts gleichzeitig steigender Wasserbedarfe in Industrie und Landwirtschaft halte ich Investitionen in modernes Wassermanagement für zwingend geboten.“
Sachsen-Anhalt zählt bereits heute zu den trockensten Bundesländern. Mangels ausreichender Niederschläge waren die Grundwasserpegel zwischen 2014 und 2022 kontinuierlich landesweit bis zu einem halben Meter unter das langjährige Mittel gefallen, in Sommermonaten des vergangenen Jahres mussten mehrere Landkreise Wasserentnahmeverbote erlassen. Die extremen Niederschläge seit Ende 2023 haben zwar die Pegel wieder über das langjährige Mittel steigen lassen und führten auch zum zeitweiligen Winterhochwasser an mehreren Flüssen. Dennoch geht Umweltminister Willingmann davon aus, dass trockene Sommermonate schnell zu einem neuerlichen Absinken der Grundwasserpegel und zu Dürren führen können.
Um die Weichen für ein modernes Wassermanagement zu stellen, hat das Umweltministerium Anfang Februar 2024 einen Förderaufruf gestartet. Mit Hilfe von Stauanlagen, Wasserspeichern und weiteren Maßnahmen soll Wasser in kleineren Gewässern verstärkt zurückgehalten werden, um die Gebietswasserhaushalte in trockenen Sommermonaten zu stabilisieren. Damit die 28 landesweit zuständigen Unterhaltungsverbände entsprechende Investitionen stemmen können, stellt das Umweltministerium über das Förderprogramm „Wassermanagement“ 16,5 Millionen Euro bis 2028 aus Landesmitteln bereit. Antragsschluss für die erste Tranche ist der 2. April 2024.
Der landesweite Gesamtinvestitionsbedarf für den Wasserrückhalt in der Fläche liegt bei 68,8 Millionen Euro. Für die Anpassung des Wassermanagements in Sachsen-Anhalt arbeitet das Umweltministerium auch an einer umfassenden Änderung des Wassergesetzes. Willingmann hatte den Gesetzentwurf im Oktober 2023 erstmals im Kabinett vorgestellt. „Mit dem Gesetzentwurf leiten wir den Paradigmenwechsel vom Wasserabfluss zur Wasserhaltung ein“, so Willingmann. „Dank des nunmehr aufgelegten Förderprogramms können schon jetzt erste Investitionsvorhaben in die Wege geleitet werden.“ Nachdem die Verbändeanhörung erfolgreich abgeschlossen werden konnte, ist die zweite Kabinettsbefassung für Mitte Mai 2024 geplant.
Zu den weiteren Kernpunkten der Gesetzesnovelle zählt die Priorisierung der öffentlichen Wasserversorgung. Bei Wasserknappheit wird die öffentliche Wasserversorgung klaren Vorrang gegenüber anderen Nutzungen in der Wirtschaft oder Landwirtschaft erhalten. Darüber hinaus soll mit dem Gesetz Bürokratie vermieden und zurückgedrängt werden. Für die Inbetriebnahme von Anlagen, die dem Wasserrückhalt dienen, muss künftig keine Genehmigung mehr beantragt werden. Zudem ist im Gesetzentwurf eine Experimentierklausel vorgesehen, die zeitlich befristet neue Modelle zur Gewässerunterhaltung erlaubt.