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Willingmann: BAföG stärker an Lebensrealität junger Menschen anpassen

Minister für grundlegende Reform: Leichterer Zugang & höhere Förderung

Sachsen-Anhalts Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann fordert, die vom Bund im Koalitionsvertrag angekündigte Reform des BAföG schnell anzugehen. „Die Förderung von Studium und Ausbildung muss sich stärker an der Lebensrealität junger Menschen orientieren. Inflation und steigende Mieten stellen viele Studierwillige aktuell vor enorme Probleme. Damit Talente keinen Bogen um unsere Hochschulen machen, weil sie sich das Studium nicht leisten können, braucht es eine grundlegende Reform. So müssen unter anderem die Zugangshürden fürs BAföG gesenkt und die finanzielle Unterstützung gestärkt werden, sagte er heute im Bundesrat.

Damit unterstützt Sachsen-Anhalt einen Antrag aus Niedersachsen. Gefordert werden darin die dauerhafte Anhebung des Grundbedarfs für Studierende von bislang 475 Euro auf das Niveau der Grundsicherung (563 Euro), je hälftig zum Wintersemester 2027/28 und 2028/29. Der Grundbedarf für Schülerinnen und Schüler soll in gleichem prozentualen Umfang erhöht werden. Zudem sollen die Wohnkostenpauschale zum Wintersemester 2026/27 einmalig sowie die Eltern-Freibeträge jährlich steigen. Im Fokus steht darüber hinaus eine Vereinfachung bzw. der gänzliche Verzicht auf jährliche Folgeanträge. Eine derartige Reform würde die BAföG-Höchstförderung über die Schwelle von 1.000 Euro heben.

In Sachsen-Anhalt ist die Zahl der BAföG-Empfänger 2024 auf den niedrigsten Stand seit 1991 gesunken. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes erhielten 2024 knapp 18.200 Menschen Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) – nochmal fünf Prozent weniger als 2023. Seit 2006 geht die Zahl der BAföG-Empfänger kontinuierlich zurück. Im Schnitt lag die monatliche Unterstützung bei 625 Euro. Etwa zwei Drittel der Geförderten waren Studierende, rund ein Drittel Schülerinnen und Schüler.

„Für die ostdeutschen Länder ist BAföG besonders wichtig. Denn in Sachsen-Anhalt sind rund 15 Prozent der Studierenden auf Unterstützung angewiesen, bundesweit liegt der Anteil dagegen nur bei etwa 12 Prozent. Gerade mit Blick auf die gestiegene Lebenshaltungskosten, die sich deutschlandweit auch spürbar angeglichen haben, besteht also dringender Handlungsbedarf“, macht Willingmann deutlich.

Das BAföG war zuletzt zum Wintersemester 2024/25 novelliert worden. Neben der Einführung einer Studienstarthilfe von 1.000 Euro für Erstsemester aus einkommensschwachen Haushalten und eines Flexibilitätssemesters waren Grundbedarf und Wohnkostenpauschale damals um rund fünf Prozent erhöht worden.

Kontakt

Ministerium für Wissenschaft,
Energie, Klimaschutz und Umwelt

des Landes Sachsen-Anhalt
Leipziger Straße 58
39112 Magdeburg

Telefon: +49 391 567- 1950
E-Mail: pr(at)mwu.sachsen-anhalt.de

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