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Umweltministerium investiert 46,2 Mio. Euro in Renaturierung wichtiger Fließgewässer

Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie läuft auf Hochtouren

„Sachsen-Anhalt kommt mit der Renaturierung wichtiger Fließgewässer gut voran. Auch bei Projekten zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit unserer Flüsse liegen wir voll im Plan.“ Das erklärte Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann am Dienstag mit Blick auf die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie der EU. Danach sind derzeit landesweit 167 Vorhaben in Arbeit oder Planung; sie sollen bis Mitte 2025 vollständig umgesetzt sein. In der noch bis 2027 laufenden EU-Strukturfondsperiode stellt das Umweltministerium dafür rund 46,2 Millionen Euro bereit – das ist rund ein Drittel mehr als im vergangenen EU-Förderzeitraum (34,7 Millionen Euro). 

Zu den derzeit laufenden Projekten gehört etwa die Stauanlage Morsleben (Landkreis Börde). Zur Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit legt der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) die Aller dort auf rund 250 Metern in ein neues Bett. Durch den Bau der Umgehung erhält der Fluss neuen Raum zur Entwicklung und wird um kleine Mäander und Auenbereiche erweitert. Auch eine Fischtreppe soll entstehen. 

Bereits abgeschlossen ist ein Vorhaben des Unterhaltungsverbandes „Untere Unstrut“ in Bad Bibra (Burgenlandkreis). Hier wurde der in der Stadtmitte verrohrte und von einem Parkplatz überdeckte Saubach freigelegt. Er dient zahlreichen Arten nun wieder als Lebensraum; gleichzeitig bietet eine neue Uferbefestigung in Form von Gabionen für die Menschen vor Ort zusätzliche Sitzgelegenheiten und Möglichkeit zum Ausruhen. 

Im Fokus der aktuell 167 Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie stehen in Sachsen-Anhalt insgesamt 91 so genannte Vorranggewässer, die für die (Wieder)-Erschließung von bekannten oder potenziellen Laichhabitaten von großer Bedeutung sind. Dazu gehören große Flüsse wie Elbe, Saale oder Unstrut, die als Hauptwanderrouten für Fische und andere aquatische Lebewesen verschiedene Naturräume durchqueren. Hinzu kommen kleinere Gewässer wie Holtemme, Bode oder Nuthe, die relevante Lebensräume miteinander verbinden. Die Vorhaben werden vom LHW, von der Landesanstalt für Altlastenfreistellung oder den Unterhaltungsverbänden im Land umgesetzt. Dabei wird sich der von der EU angestrebte gute ökologische Zustand der Flüsse oder Bäche vielerorts aber nicht unmittelbar nach Abschluss der Projekte einstellen; vielmehr benötigen die jetzt umgesetzten Maßnahmen teilweise mehrere Jahrzehnte, bis sie wirken und die Gewässer wieder von den natürlich vorkommenden Arten besiedelt werden. 


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