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Sachsen-Anhalt und Sachsen kritisieren Südbonus bei Kraftwerksausschreibungen

Gesetzentwurf zur Sicherung der Stromversorgung

Die Bundesregierung hat am heutigen Mittwoch den Gesetzentwurf zur Sicherung der Stromversorgung und zur Bereitstellung von Kapazitäten (StromVKG) beschlossen. Damit wird eines der zentralen energiepolitischen Vorhaben der Energiewende adressiert. Ziel ist es, durch eine Kraftwerksstrategie und einen Kapazitätsmechanismus die Versorgungssicherheit mit Strom dauerhaft zu gewährleisten. In einer gemeinsamen Erklärung sprechen sich Sachsen-Anhalt und Sachsen für Anpassungen am vorgesehenen Ausschreibungsdesign aus.

Die Bundesregierung plant, neue Gaskraftwerkskapazitäten räumlich zu verteilen: zwei Drittel im netztechnischen Süden, ein Drittel im Rest Deutschlands, zu dem der gesamte Osten gehört. Dieses Verhältnis soll zur Stabilisierung des Gesamtsystems beitragen.

Der vorgesehene Südbonus in den Ausschreibungen wird von den Ländern jedoch kritisch gesehen. Mit dem damit verbundenen Ausschreibungsdesign ist nicht sichergestellt, dass die angestrebte Verteilung tatsächlich erreicht wird. Vielmehr besteht die Gefahr, dass deutlich mehr als zwei Drittel der Kapazitäten im Süden entstehen, während der Norden – zu dem auch potenzielle Kraftwerksstandorte in Sachsen zählen – (nur) unterproportional oder im schlimmsten Fall gar nicht berücksichtigt wird. Stattdessen fordern die Länder zwei separate Ausschreibungen: eine für die Kapazitätsmenge im netztechnischen Norden (ein Drittel) und eine für den netztechnischen Süden (zwei Drittel). Auf diese Weise ließe sich die gewünschte räumliche Verteilung zielgenau steuern, ohne in die Preisbildung einzugreifen.

„Der heutige Kabinettsbeschluss des Bundes geht in die richtige Richtung, weißt aber erhebliche Schönheitsfehler zu Lasten Ostdeutschlands auf“, erklärte Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann. „Wir kommen zwar jetzt der dringend notwendigen Ausschreibung von Kraftwerkskapazitäten nach jahrelanger Verzögerung nun endlich näher. Die Belange des Ostens finden sich im Gesetz aber faktisch nicht wieder, allen voran der Energiebedarf im mitteldeutschen Raum mit seinen energieintensiven und komplexen Industrieanlagen. Die Bundesregierung bevorzugt Süddeutschland und auch Nordrhein-Westfahlen ganz erheblich, hat aber das Kraftwerk Schkopau offenkundig nicht auf dem Zettel.“

Moderne Industriestandorte wie das Mitteldeutsche Chemiedreieck seien aber ganz entschieden darauf angewiesen, dass in Schkopau wasserstofffähige Gas- und Dampfkraftwerkskapazitäten entstehen, erläuterte der Minister weiter. „Es geht hier um die Wettbewerbsfähigkeit ganzer Branchen und damit verbunden um viele Tausend Arbeitsplätze“, so Willingmann. „Die Menschen im mitteldeutschen Raum haben ein Recht darauf, für ihre Industriestandorte und Kommunen mit einer sicheren Stromversorgung berücksichtigt zu werden. Deshalb halte ich die Aufteilung der Ausschreibung für geboten und werde dafür auch bei der Energieministerkonferenz in der kommenden Woche werben.“

Wasserstofffähigkeit konkretisieren

Die neuen Gaskraftwerke sollen als Ankerkunden der Wasserstoffwirtschaft dienen und perspektivisch auf Wasserstoff umgestellt werden können. Die Länder begrüßen, dass dieses Ziel im Gesetzentwurf aufgegriffen wird, sehen jedoch Nachbesserungsbedarf bei der konkreten Ausgestaltung. Erforderlich sind klare und praxisnahe Kriterien, die eine tatsächliche Umrüstbarkeit sicherstellen – nicht nur formale oder deklaratorische Vorgaben. Die Länder werden diese Positionen und Forderungen auch in die kommende Energieministerkonferenz vom 20. bis 22. Mai 2026 auf Norderney sowie in das kommende Gesetzgebungsverfahren einbringen.

Kontakt

Ministerium für Wissenschaft,
Energie, Klimaschutz und Umwelt

des Landes Sachsen-Anhalt
Leipziger Straße 58
39112 Magdeburg

Telefon: +49 391 567- 1950
E-Mail: pr(at)mwu.sachsen-anhalt.de

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