In Sachsen-Anhalt ist die Erzeugung von Strom im vergangenen Jahr deutlich seltener gedrosselt worden als in den Jahren zuvor. Um eine Überlastung von Stromnetzen zu vermeiden, wurden 2025 lediglich 470 Gigawattstunden (GWh) Strom abgeregelt. 2024 waren es noch 650 GWh, 2023 sogar 800 GWh Strom. Grund für die Abschaltungen: Es ist zeitweilig zu viel Strom im vorhandenen Netz. Und damit dies nicht kollabiert, wird flexible Windenergie vorübergehend nicht weiter eingespeist. Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann fordert vor diesem Hintergrund, dass der Ausbau der Stromnetze zügig fortgesetzt werden muss, damit die Zahl der Eingriffe wegen drohender Netzüberlastungen in den kommenden Jahren weiter sinkt.
„Zunächst einmal ist es eine gute Nachricht, dass im vergangenen Jahr weniger Windkraft- und Photovoltaikanlagen wegen drohender Netzüberlastungen abgeschaltet werden mussten“, betonte Willingmann. „Dennoch bleiben Abregelungen ein Ärgernis, weil sie einen völlig falschen Eindruck von der Energiewende vermitteln. Umso wichtiger ist es, dass Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche das gerade erst aufgenommene Tempo beim Ausbau der Stromnetze in den kommenden Jahren beibehält. Die Lösung von Netzengpässen kann nicht im Verzicht auf Erneuerbare bestehen, sondern in Konsequenz im Ausbau. Wir haben insbesondere in der Ära Merkel zu viel Zeit durch Zögerlichkeit im Bundesenergieministerium verloren. Ziel muss jetzt endlich ein leistungsfähiges Stromnetz sein!“
Bundesweit musste im vergangenen Jahr vier Prozent des erzeugten Stroms abgeregelt werden. Sachsen-Anhalt schnitt etwas besser ab, hier waren es nur zwei Prozent. Heißt auch im Umkehrschluss: 96 bis 98 Prozent des erzeugten Stroms wird weiterhin durch die deutschen Netze geleitet. Und: Abregelungen sind kein Phänomen der Energiewende: Es gab sie auch vorher schon.
Für Stromkunden ist die gelegentliche Drosselung der Stromerzeugung deshalb von Bedeutung, weil den Erzeugern, die ihre Anlagen vorübergehend abschalten müssen, Entschädigungen gezahlt werden. Die Kosten hierfür werden über die Netzentgelte an die Stromkunden weitergegeben. Steigen also die so genannten Redispatchkosten, steigt auch der Strompreis.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche klagte deshalb schon darüber, dass „Strom für drei Milliarden Euro einfach weggeschmissen werde.“ Nach den Plänen der Bundesministerin sollen deshalb Betreiber neuer Wind- und Solaranlagen in Gebieten mit stark überlasteten Netzen bei Abregelungen für zehn Jahre keinen finanziellen Ausgleich mehr erhalten. Sowohl das von Reiche geplante „Netzpaket“, die Änderung des Energiewirtschaftsrechts, als auch die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sind bislang aber noch nicht beschlossen.
Willingmann: Bund muss Netzentgelte weiter abmildern!
Sachsen-Anhalts Energieminister sieht Reiches Pläne kritisch. „Es ist absurd, vom ‚Wegschmeißen erzeugten Stroms‘ zu reden! Und ein schwerer Fehler, nun angesichts der allseits spürbaren Folgen fossiler Abhängigkeit Unsicherheit in den Ausbau der Erneuerbaren zu tragen.“
In den 3,07 Milliarden Euro für so genannte Redispatchmaßnahmen sind bei weitem nicht nur Entschädigungen für abgeschaltete erneuerbare Anlagen enthalten. Einen weitaus größeren Anteil machen die Einsatzkosten für fossile Kohle- und Gaskraftwerke aus. Lediglich 554 Millionen Euro – und damit 19 Prozent der Gesamtkosten des Engpassmanagements – entfielen zuletzt auf erneuerbare Energien. Der Rest ging an Betreiber von Gas- und Kohlekraftwerken. Willingmann: „Statt Stimmung gegen Erneuerbare zu machen, sollte sich Bundeswirtschaftsministerin Reiche dafür einsetzen, dass die unfair verteilten Netzentgelte über 2026 hinaus durch Zuschüsse des Bundes abgefedert werden. Und der Netzausbau nicht abgebremst, sondern beschleunigt wird. Der von den USA angezettelte Krieg im Iran hat doch nun wirklich jedermann deutlich gemacht, dass wir endlich und konsequent auf die Erneuerbaren als Heimatenergien setzen müssen.“
Für das Jahr 2026 stellt die Bundesregierung einen Bundeszuschuss in Höhe von 6,5 Milliarden Euro bereit, um die Übertragungsnetzentgelte zu senken. Das entsprechende Gesetz trat am 12. Dezember 2025 in Kraft. Finanziert wird die Dämpfung mit Mitteln aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF). Ob die Netzentgelte über 2026 hinaus durch Bundesmittel kompensiert werden, ist bislang noch unklar.

