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2,64 Millionen Euro Härtefallhilfe für Betreiber von Öl-, Pellet- und Flüssiggasheizungen

In Sachsen-Anhalt wurden 10.770 Anträge auf Bundesgelder gestellt

Privathaushalte in Sachsen-Anhalt, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern wie Heizöl, Holzpellets oder Flüssiggas heizen, sind mit gut 2,64 Millionen Euro entlastet worden. Bis zum Ende der Antragsfrist am 20. Oktober 2023 wurden insgesamt 10.770 Anträge auf die entsprechende Härtefallhilfe des Bundes gestellt; davon sind durch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt bis Ende November 8.245 Anträge (76,6%) bewilligt und durchschnittlich knapp 321 Euro ausgezahlt worden.

1.974 Anträge (18,3%) wurden bisher abgelehnt; Gründe dafür waren v.a. fehlende Unterlagen, nicht erfüllte Voraussetzungen für die Härtefallhilfe oder die Unterschreitung der Untergrenze von 100 Euro. Noch offen sind derzeit 530 Anträge (4,9%) im Volumen von rund 193.400 Euro; 197 davon werden aktuell bearbeitet. 173 weitere Anträge liegen aktuell auf Eis, weil die Antragstellenden notwendige Unterlagen nachreichen müssen. 21 Anträge wurden zurückgezogen.

Mit knapp 87 Prozent kamen die allermeisten Anträge von Menschen mit Ölheizungen; es folgen Anträge für Heizungen, die mit Holzpellets (8%) und Flüssiggas (4,5%) betrieben werden. Dieses Verhältnis spiegelt sich auch bei den bewilligten Anträgen wider; deutliche Unterschiede gibt es jedoch in der Höhe der ausgezahlten Härtefallhilfen: Während Betreiber von Ölheizungen im Schnitt knapp 289 Euro erhielten, lag der ausgezahlte Betrag bei Holzpellets mit gut 636 Euro pro bewilligtem Antrag mehr als doppelt so hoch. Für Flüssiggas-Heizungen flossen im Schnitt rund 386 Euro.

Mit der Härtefallhilfe entlastet der Bund Privathaushalte, die 2022 von besonders starken Preissteigerungen betroffen waren. Antragsstart in Sachsen-Anhalt war der 4. Mai 2023; antragsberechtigt waren Privathaushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzbriketts, Holzhackschnitzeln, Scheitholz oder Kohle/Koks heizen. Voraussetzung war, dass der gezahlte Preis für diese Energieträger beim Kauf zwischen 1. Januar und 1. Dezember 2022 mehr als doppelt so hoch war wie der von Bund und Ländern gemeinsam für ganz Deutschland ermittelte Durchschnittspreis 2021. In diesem Fall betrug die Härtefallhilfe 80 Prozent des Betrags, der über den doppelten Kosten liegt, höchstens jedoch 2.000 Euro. Zudem gab es eine Untergrenze von 100 Euro.

Für das Verfahren zu Antragstellung und Auszahlung hatte sich Sachsen-Anhalt an einer gemeinsamen Online-Lösung von 13 Bundesländern unter Federführung der Freien und Hansestadt Hamburg beteiligt; die Anträge konnten zudem schriftlich mittels entsprechendem Formular gestellt werden, das sowohl im Internet abrufbar war als auch auf Anfrage per Post zugesendet wurde. Die Bearbeitung erfolgt im Auftrag des Energieministeriums durch die Investitionsbank des Landes.

 

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