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Förderprogramm „Sachsen-Anhalt WISSENSCHAFT STEP“

Der Konkurrenzkampf zwischen den USA, Asien und Europa bei der Entwicklung innovativer Schlüsseltechnologien wie Halbleiter oder künstliche Intelligenz ist groß. Deshalb stellt die EU-Kommission verstärkt Fördermittel für ihre Entwicklung bereit. Hochschulen und Forschungseinrichtungen des Landes können dabei wichtige Forschungsbeiträge leisten.

Mit insgesamt 75 Millionen Euro im aktuellen Förderaufruf (1. September 2025 bis 30. September 2025) des neuen Förderprogramms „Sachsen-Anhalt WISSENSCHAFT STEP“ eröffnen sich vielfältige Chancen für die Hochschulen und Forschungseinrichtungen des Landes.

Fördergegenstand

Gefördert werden Forschungsvorhaben und Geräteinvestitionen im Forschungsbereich an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen.

Gegenstand der Förderung sind

1. Forschungsprojekte zur Entwicklung bzw. Herstellung kritischer Technologien, beginnend ab der Phase, in der die Machbarkeit nachgewiesen wurde (TRL 4),in den folgenden Branchen:

  • digitale Technologien, einschließlich Technologien, die zu den Vorgaben und Zielen des Politikprogramms 2030 für die digitale Dekade beitragen, Mehrländerprojekte im Sinne von Artikel 2 Nummer 2 des Beschlusses (EU) 2022/2481 und technologieintensive Innovationen,
  • umweltschonende und ressourceneffiziente Technologien, einschließlich Netto-Null-Technologien im Sinne der Netto-Null-Industrie-Verordnung,
  • Biotechnologien, einschließlich Arzneimittel, die in der Unionsliste der kritischen Arzneimittel aufgeführt sind, sowie deren Bestandteile;

2. Beschaffung von für die Forschung erforderlichen Geräten, die für die Entwicklung kritischer Technologien in den STEP-Sektoren unerlässlich und speziell vorgesehen sind.

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Zugangsvoraussetzungen

Antragsberechtigt sind öffentliche Hochschulen im Land Sachsen-Anhalt, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen nach Art. 91b GG mit Sitz bzw. Instituten in Sachsen-Anhalt sowie An-Institute der öffentlichen Hochschulen nach § 102 HSG, sofern die Forschungstätigkeiten nichtwirtschaftlich erfolgen.

Die Zugangsvoraussetzung ergeben sich aus:

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Auswahlkriterien

Es gelten die Auswahlkriterien des EFRE-Programms „Sachsen-Anhalt WISSENSCHAFT Forschung und Innovation“, zuzüglich die o.g. STEP-Kriterien.

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Einzureichende Unterlagen

Die Unterlagen sind bei der Bewilligungsstelle, der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg einzureichen.

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Gesamtbetrag der Unterstützung für den Aufruf

75.000.000,00 Euro

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Beginn und Ende des Antragsverfahrens

Anträge können vom 01.09.2025 bis spätestens zum 30.09.2025 eingereicht werden.

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Abteilung Hochschulen, Wissenschaft und Forschung

Ministerium für Wissenschaft, Energie, 
Klimaschutz und Umwelt
 des Landes Sachsen-Anhalt 
Leipziger Straße 58 
39112 Magdeburg 

Telefon: +49 391 567- 3477
E-Mail: VzAL5(at)mwu.sachsen-anhalt.de

Gefördert durch

Forschungsportal Sachsen-Anhalt

Das Forschungsportal Sachsen-Anhalt ist die wichtigste und umfassendste Informationsplattform über Forschung, wissenschaftliche Innovationen und Technologietransfer des Landes.

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