Förderprogramm „Sachsen-Anhalt WISSENSCHAFT STEP“
Der Konkurrenzkampf zwischen den USA, Asien und Europa bei der Entwicklung innovativer Schlüsseltechnologien wie Halbleiter oder künstliche Intelligenz ist groß. Deshalb stellt die EU-Kommission verstärkt Fördermittel für ihre Entwicklung bereit. Hochschulen und Forschungseinrichtungen des Landes können dabei wichtige Forschungsbeiträge leisten.
Mit insgesamt 75 Millionen Euro im aktuellen Förderaufruf (1. September 2025 bis 30. September 2025) des neuen Förderprogramms „Sachsen-Anhalt WISSENSCHAFT STEP“ eröffnen sich vielfältige Chancen für die Hochschulen und Forschungseinrichtungen des Landes.
Fördergegenstand
Gefördert werden Forschungsvorhaben und Geräteinvestitionen im Forschungsbereich an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen.
Gegenstand der Förderung sind
1. Forschungsprojekte zur Entwicklung bzw. Herstellung kritischer Technologien, beginnend ab der Phase, in der die Machbarkeit nachgewiesen wurde (TRL 4),in den folgenden Branchen:
- digitale Technologien, einschließlich Technologien, die zu den Vorgaben und Zielen des Politikprogramms 2030 für die digitale Dekade beitragen, Mehrländerprojekte im Sinne von Artikel 2 Nummer 2 des Beschlusses (EU) 2022/2481 und technologieintensive Innovationen,
- umweltschonende und ressourceneffiziente Technologien, einschließlich Netto-Null-Technologien im Sinne der Netto-Null-Industrie-Verordnung,
- Biotechnologien, einschließlich Arzneimittel, die in der Unionsliste der kritischen Arzneimittel aufgeführt sind, sowie deren Bestandteile;
2. Beschaffung von für die Forschung erforderlichen Geräten, die für die Entwicklung kritischer Technologien in den STEP-Sektoren unerlässlich und speziell vorgesehen sind.
Zugangsvoraussetzungen
Antragsberechtigt sind öffentliche Hochschulen im Land Sachsen-Anhalt, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen nach Art. 91b GG mit Sitz bzw. Instituten in Sachsen-Anhalt sowie An-Institute der öffentlichen Hochschulen nach § 102 HSG, sofern die Forschungstätigkeiten nichtwirtschaftlich erfolgen.
Die Zugangsvoraussetzung ergeben sich aus:
- den „Grundsätzen der Förderung von Wissenschaft und Forschung an Hochschulen, sowie des Neuen Europäischen Bauhauses in Sachsen-Anhalt aus Mitteln der Europäischen Union in der Förderperiode 2021-2027“ und
- der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an öffentlich geförderte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und für nicht wirtschaftliche Tätigkeiten von An-Instituten der Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt zur Förderung von Wissenschaft und Forschung in Sachsen-Anhalt aus Mitteln der Europäischen Union in der Förderperiode 2021 bis 2027 (EU -WissRL)“
Auswahlkriterien
Es gelten die Auswahlkriterien des EFRE-Programms „Sachsen-Anhalt WISSENSCHAFT Forschung und Innovation“, zuzüglich die o.g. STEP-Kriterien.
Einzureichende Unterlagen
Die Unterlagen sind bei der Bewilligungsstelle, der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg einzureichen.
Beginn und Ende des Antragsverfahrens
Anträge können vom 01.09.2025 bis spätestens zum 30.09.2025 eingereicht werden.





