Förderprogramme des Landes zur Altlastensanierung und zum Bodenschutz
Das Land Sachsen-Anhalt fördert in der aktuellen EFRE-Förderperiode Vorhaben zur Altlastensanierung und zum Bodenschutz. Mit der Richtlinie Altlastensanierung werden Vorhaben zur Sanierung von schadstoffbelasteten Standorten (schädliche Bodenveränderungen und Altlasten) und durch diese verursachte Gewässerverunreinigungen gefördert. Die Förderhöhe beträgt 100%. Mit der Richtlinie Bodenschutz werden Vorhaben zum Flächenrecycling mit dem Ziel der Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktion oder der Wiederherstellung der Nutzungsfähigkeit der Flächen unterstützt. Die Förderhöhe beträgt 70%. Die Zuwendungsempfänger sind für beide Richtlinien Städte und Gemeinden.
Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben zur Altlastensanierung (Richtlinie Altlastensanierung) ist am 21.3.2017 in Kraft getreten. Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben des Bodenschutzes (Richtlinie Bodenschutz) ist am 28.8.2017 in Kraft getreten.
Die jeweiligen Richtlinientexte können über die Dokumentenbox heruntergeladen werden. Die dazugehörigen Formulare können auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes als antragsbearbeitende Stelle heruntergeladen werden.