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Artenschutz in Sachsen-Anhalt – übergreifender Natur- und Gewässerschutz im Mittelpunkt

Der fortschreitende Klimawandel bedroht durch Extremwetterereignisse sowie länger anhaltende Trockenperioden und Dürren zunehmend die biologische Vielfalt. Allein in Sachsen-Anhalt gelten derzeit 1.560 Tier- und Pflanzenarten als akut vom Aussterben bedroht – das sind 7,3 Prozent aller im Land nachgewiesenen Arten. Das Umweltministerium stellt deshalb über das neue „Sofortförderprogramm NaturWasserMensch“ erhebliche Mittel für Projekte zu Erhalt und Verbesserung der Lebensräume bereit. Im Haushaltsjahr 2024 stehen dafür insgesamt vier Millionen Euro zur Verfügung.

Welche Tier- und Pflanzenarten in Sachsen-Anhalt sind durch den fortschreitenden Klimawandel besonders bedroht?

Die Tier- und Pflanzenwelt in Sachsen-Anhalt ist schon jetzt deutlich vom Klimawandel betroffen: Aufgrund steigender Temperaturen und anhaltender Dürreperioden sind erste Arten häufiger im Norden des Landes oder in höheren Lagen zu finden, Pflanzen treiben frühzeitiger aus und viele Zugvogelarten kommen früher aus ihren Winterquartieren zurück.

Insbesondere Arten mit einem engen ökologischen Toleranzbereich sowie kälte- und feuchtigkeitsliebende Arten werden von den klimatischen Veränderungen betroffen sein. Hierzu zählen beispielsweise Amphibienarten wie die Rot- und Gelbbauchunke oder auch Vogelarten wie der Fitis und die Tannenmeise. Reliktarten der Eiszeit wie etwa die Brocken-Anemone oder das Brocken-Habichtskraut, die man weltweit nur auf dem Brockenplateau findet, sind durch den Anstieg der Temperaturen besonders bedroht.

Detailliertere Angaben zu gefährdeten Tier- und Pflanzenarten enthält die vom Landesamt für Umweltschutz herausgegebene „Rote Liste Sachsen-Anhalt“.

Zwischen 2019 und 2023 gab es die Artensofortförderung, seit 2024 gibt es nunmehr das „Sofortförderprogramm NaturWasserMensch“. Was ist neu?

Mit dem neuen „Sofortförderprogramm NaturWasserMensch“ werden künftig vor allem Vorhaben zum Natur-, Arten- und Gewässerschutz unterstützt, die im Bezug zum Menschen stehen und kurzfristig umsetzbar sind. Neben den bislang geförderten klassischen Artenschutzprojekten können so künftig beispielsweise auch Ökogärten und Naturerfahrungsräume unterstützt werden. Das neue Programm löst die Artensofortförderung ab, mit der das Ministerium Naturschutzprojekte in den vergangenen Jahren gefördert hatte.

Ziel des neuen Programms ist es, die Menschen noch stärker für die große Bedeutung von Gewässer-, Natur- und Artenschutz zu sensibilisieren. Dafür sollen möglichst viele Sachsen-Anhalter hautnah erleben können, was man im Kleinen für den Erhalt einer artenreichen Umwelt tun kann.

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Welche Maßnahmen werden gefördert?

Die Bandbreite förderfähiger Projekte ist groß – sie reicht von Vorhaben in den Bereichen Landschaftspflege, Gewässerökologie und Artenschutz bis hin zur Schaffung von Ökogärten und praktischer Umweltbildung für Kinder und Jugendliche. Unterstützt werden zudem Insektenschutz und Artenvielfalt im urbanen Raum und in öffentlichen Parks.

Förderfähig sind darüber hinaus unter anderem die Sanierung von Klein- und Kleinstgewässern, naturnahe Uferumgestaltung, kommunale Vorhaben zu Wasserrückhalt und Regenversickerung mit innovativem ökologischem Charakter oder Maßnahmen zur Verbesserung des Wissens und Bewusstseins für das Themengebiet Wasser.

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Wer kann eine Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind insbesondere Gemeinden, Gemeindeverbände, Stiftungen, Vereine, Wasser- und Bodenverbände oder Zweckverbände.

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Wo kann die Förderung beantragt werden?

Die Antragsunterlagen sind auf der folgenden Internetseite des Ministeriums abrufbar: https://mwu.sachsen-anhalt.de/umwelt/foerderung/sofortfoerderprogramm-naturwassermensch

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Wird das „Sofortförderprogramm NaturWasserMensch“ in den kommenden Jahren fortgesetzt?

Die Landesregierung hat im Koalitionsvertrag festgelegt, Artenschutzmaßnahmen auch in den kommenden Jahren zu fördern. Für das laufende Jahr stehen insgesamt vier Millionen Euro zur Verfügung.

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Welche Artenschutz-Maßnahmen wurden im vergangenen Jahr durch das Ministerium unterstützt?

Bereits mit kleinen Beträgen kann wirksamer Artenschutz vor Ort betrieben werden. Die Pechnelke beispielsweise zählt in Sachsen-Anhalt zu den gefährdeten Arten. Die Pflanze mit dem lateinischen Namen Silene viscaria bevorzugt kalkarme, trockene und magere Böden. Namensgebend sind ihre Stängel, die eine dunkle, klebrige Beschichtung aufweisen. Eines der größten Vorkommen von Pechnelken gibt es am Apollensberg im Landkreis Wittenberg. Staatssekretär Steffen Eichner hat im August 2023 einen Zuwendungsvertrag über 34.865 Euro an den Landschaftspflegeverein Wittenberg e.V. überreicht, damit notwendige Arbeiten zur Wiederherstellung und zum Erhalt des Biotops erfolgen können.

Das Umweltministerium hat im vergangenen Jahr auch die Anlage und Biotoppflege von artenreichen Feuchtwiesen und Streuobstwiesen im Saalekreis unterstützt. So erhielt der Naturschutzbund Deutschland, Regionalverband Halle/Saalkreis, insgesamt 9.627 Euro. Wesentlich profitieren wird von der Förderung unter anderem die gefährdete Trollblume, die auf feuchten Standorten vorkommt.

Der NABU-Regionalverband Merseburg-Querfurt konnte wiederum gleich mehrere Naturschutz-Projekte im Saalekreis umsetzen. Durch die Förderung von Geräten zur Landschaftspflege wie Hoch-Entaster, Motorsägen und Freischneider sowie eines PKW-Anhängers zum Transport von Schnittgut und Schlauchbooten können die Ehrenamtlichen des NABU künftig Gehölze an Laichgewässern der gefährdeten Rotbauchunke zurückschneiden oder Nistflöße der ebenfalls geschützten Flussseeschwalbe auf dem Geiseltalsee und dem Raßnitzer See pflegen. Die Förderung der Geräte hatte ein Gesamtvolumen von rund 18.100 Euro.

2023 wurden 70 Projekte mit insgesamt ca. 3,3 Millionen Euro aus Landesmitteln gefördert.

Wie kann man persönlich zum Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten beitragen?

Autofrei bewegen, saisonal einkaufen oder umweltschonend reinigen: Unser Konsum- und Reiseverhalten hat maßgeblichen Einfluss auf den Schutz und den Erhalt von Tier- und Pflanzenarten und ihrer Lebensräume. Jeder kann im Alltag einen ressourcen- und klimaschonenden Beitrag zum Artenschutz leisten:

  • Garten und Balkon mit gebietsheimischen Pflanzen begrünen und so Lebens- und Nahrungsräume für hiesige Insekten und Vögel schaffen. (FAQ invasive Arten)
  • Wasch- und Reinigungsmittel sparsam einsetzen, um den Lebensraum Gewässer zu schützen.
  • Holz und Holzprodukte aus walderhaltender Fortwirtschaft beziehen, erkennbar am Nachhaltigkeitssiegel „Forest Stewardship Council (FSC)“.
  • Den Ausstoß von Treibhausgasen verringern, um den durch den Klimawandel gefährdeten Lebensraum vieler Tier- und Pflanzenarten zu schützen: durch nachhaltiges Reisen, bewussten Umgang mit Energie und Wasser sowie saisonaler, regionaler Ernährung und weniger Fleischkonsum.

Link zum weiteren FAQ „Artenvielfalt und Biodiversität im eigenen Garten": https://mwu.sachsen-anhalt.de/umwelt/naturschutz/garten

Abteilung Naturschutz, Wasserwirtschaft

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt
Leipziger Str. 58
39112 Magdeburg

Ansprechpartner: Michael Janssen
Tel.: +49 391 567-1567
Fax: +49 391 567-1559
E-Mail: ASF(at)mwu.sachsen-anhalt.de 

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