Corona-Soforthilfe-Programm „Sachsen-Anhalt ZUKUNFT“
Die Antragsfrist für Zuschüsse aus dem Soforthilfe-Programm „Sachsen-Anhalt ZUKUNFT“ endete am 31. Mai.
Die Covid 19-Pandemie hat insbesondere zu einer massiven Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz für Soloselbstständige, Angehörige freier Berufe und kleinere Unternehmen geführt. Mit dem Soforthilfe-Programm „Sachsen-Anhalt ZUKUNFT“ unterstützen der Bund und das Land Sachsen-Anhalt bei der Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen. Die Finanzhilfe soll zur Existenzsicherung und zur Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit dienen.
Corona-Soforthilfe: Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmer
In Anlehnung an das Hilfspaket des Bundes wird das Wirtschaftsministerium eine Richtlinie zur Corona-Soforthilfe erlassen. Das Gesamtvolumen der Zuschüsse wird insgesamt 150 Millionen betragen; diese werden für Unternehmen gestaffelt ausgezahlt.
Ausgereicht werden die Zuschüsse über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Um die beantragten Hilfen schnellstmöglich auszuzahlen, bündelt die Investitionsbank ihre Kapazitäten. Ziel ist es, die Hilfen innerhalb von wenigen Tagen nach Antragseingang auszuzahlen.
Der Antrag wird bewusst unbürokratisch gestaltet und die Hinweise des Bundes aufgreifen. Geltend gemacht werden können alle laufenden betrieblichen Kosten wie Mieten (für Produktionsstätten, Büros usw.), Pachten, Leasingraten (für Maschinen, Autos und ähnliches), Versicherungen, Energiekosten und Instandhaltungskosten. Neben Solo-Selbstständigen und Unternehmen können auch Künstler, Kulturschaffende sowie landwirtschaftliche Unternehmen einen Zuschuss beantragen.
Neben den Zuschüssen wird das Land auch ein Programm mit attraktiven Darlehen für Unternehmen auflegen, um Liquidität zu sichern.
Corona-Soforthilfe: Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten
Neben Zuschüssen stehen Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten in Kürze auch besonders günstige Kredite zur Verfügung. Das Darlehen zwischen 10.000 und 150.000 Euro hat eine Laufzeit von bis zu zehn Jahren, davon sind zwei Jahre zins- und tilgungsfrei.
Unternehmen müssen für das Darlehen keine Sicherheiten stellen und es wird ohne Beteiligung der Hausbank direkt von der Investitionsbank ausgereicht. Es ist somit auch keine Stellungnahme der Hausbank notwendig. Weil an Darlehen andere Maßstäbe angelegt werden müssen als an Zuschüsse, sind der Investitionsbank allerdings Unterlagen zum wirtschaftlichen Status des Unternehmens (letzte Jahresabschlüsse) sowie eine Liquiditätsplanung vorzulegen.
Im Gegensatz zu anderen Programmen verzichtet die Investitionsbank jedoch auf Vorlage von Businessplänen. Ziel der Bank ist, dass das Geld gut eine Woche nach der Antragstellung auf dem Konto ist – unter der Voraussetzung, dass die benötigten Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht wurden.
Corona-Soforthilfe: Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten
Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten können günstige Kredite bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt im Rahmen des Hilfsprogramms „Sachsen-Anhalt ZUKUNFT“ beantragen:
- Kleinbeihilfen bis 800.000 Euro
Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten und einem Kapitalbedarf bis zu 800.000 Euro können im Rahmen von „Sachsen-Anhalt ZUKUNFT“ ein Darlehen als so genannte Kleinbeihilfe bei der Investitionsbank beantragen. Die Laufzeit beträgt zehn Jahre, zwei Jahre sind tilgungsfrei, der Zinssatz liegt bei 1,69 Prozent.
- Darlehen bis fünf Millionen Euro
Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten und einem Kapitalbedarf bis zu fünf Millionen Euro können bei der Investitionsbank günstige Darlehen beantragen. Die Laufzeit beträgt sechs Jahre, sechs Monate sind tilgungsfrei, der Zinssatz beträgt gestaffelt zwischen 0,69 und 1,75 Prozent. Für die Darlehen ist ebenfalls keine Stellungnahme der Hausbank erforderlich. Mit maximal fünf Millionen Euro ist der Kreditrahmen weiter gefasst als bei dem vergleichbaren Angebot der KfW (max. 800.000 Euro). Zudem stehen die Darlehen ebenfalls offen für Neugründungen und Start-Ups, soweit sie bereits in Sachsen-Anhalt vor der Krise tätig waren.
Beide Angebote stehen auch Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten zur Verfügung, wenn sie eine signifikante Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt betreiben. Mehr erfahren
Kontakt für Antragstellung
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Hotlines:
0391/5574 9796
0800/56 007 57
0391/589 1766
0391/589 8528





