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Gute Laborpraxis - GLP

Die Gute Laborpraxis ist ein international abgestimmtes Regelwerk, das die Qualität und Vergleichbarkeit von Prüfungen und Untersuchungen zu chemischen Stoffen gewährleistet.

Die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) definiert die Gute Laborpraxis (GLP) als "ein Qualitätssicherungssystem, das sich mit dem organisatorischen Ablauf und den Rahmenbedingungen befasst, unter denen nichtklinische gesundheits- und umweltrelevante Sicherheitsprüfungen geplant, durchgeführt und überwacht werden sowie mit der Aufzeichnung, Archivierung und Berichterstattung der Prüfungen."

Die GLP-Grundsätze der OECD wurden in EG-Richtlinien umgesetzt und im Chemikaliengesetz für Deutschland verbindlich geregelt. Die Überwachung der Einhaltung der Grundsätze der GLP obliegt den Bundesländern, wobei eine enge und länderübergreifende Zusammenarbeit besteht. In Sachsen-Anhalt werden GLP-Bescheinigungen über die Einhaltung der Guten Laborpraxis gemäß § 19 b Chemikaliengesetz nach Inspektion der Prüfeinrichtung/Prüfstandorte durch Mitglieder der GLP-Kommission (GLP-Inspektoren) bei positivem Ergebnis vom Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt erteilt. Sie gelten OECD-weit.

Wenn Sie für Ihre Einrichtung einen Antrag auf GLP-Bescheinigung stellen wollen oder wenn Sie Fragen zur GLP haben, dann wenden Sie sich an folgende Kontaktadresse:

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt
Referat Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit und allgemeiner Gesundheitsschutz
Leipziger Str. 58
39112 Magdeburg

Der Antrag auf Erteilung einer GLP-Bescheinigung gem. § 19b Abs. 1 ChemG und ein Merkblatt zur GLP-Bescheinigung können ebenfalls hier angefordert werden.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Informationen der GLP-Bundesstelle

Verzeichnis der Prüfeinrichtungen / Prüfstandorte im Überwachungsprogramm Deutschland

Handbuch für die Durchführung von GLP-Inspektionen in Deutschland

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