Häuser und Wohnungen in Sachsen-Anhalt werden noch immer mehrheitlich mit fossilen Energieträgern wie Erdgas und Öl beheizt. Lediglich drei Prozent der Haushalte, insgesamt rund 29.000, nutzen nachhaltige Technik wie Wärmepumpen. Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann ermuntert daher die Kommunen, zeitnah die Weichen für die Wärmewende zu stellen. Bei einem Kongress der Deutschen Energie-Agentur (dena) und des Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende (KWW) am Mittwoch in Halle (Saale) wies der Minister auf die Bundesförderung für Wärmepläne hin, die sich Kommunen nicht entgehen lassen sollten.
„Eine wichtige Grundlage für das Gelingen der Wärmewende ist die kommunale Wärmeplanung. Städte und Gemeinden werden entsprechende ‚Fahrpläne‘ in den kommenden Jahren erstellen müssen, um beispielsweise zu klären, ob Wohngebiete mit Wärmepumpen oder Fernwärme versorgt werden sollen“, betonte Willingmann. „Deshalb sollten sie jetzt die Chance ergreifen, die Erstellung der Wärmeplanung zu 90 Prozent vom Bund fördern zu lassen. Finanzschwache Kommunen bekommen die Wärmeplanung sogar komplett vom Bund finanziert.“ Bis zum Jahresende können die Mittel beantragt werden.
Ab 2024 soll dann das Wärmeplanungsgesetz greifen. Darin sieht der Bund vor, dass Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 eine Wärmeplanung vorlegen müssen. Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern haben zwei Jahre länger bis zum 30. Juni 2028 Zeit. Die Länder können nach den Plänen des Bundes für Gemeinden unter 10.000 Einwohnern ein vereinfachtes Verfahren vorsehen und vorgeben, dass für mehrere Gemeindegebiete eine gemeinsame Wärmeplanung ermöglicht wird. Das Bundeskabinett hatte das Wärmeplanungsgesetz bereits im August auf den Weg gebracht. In den kommenden Wochen folgen die Beratungen in Bundestag und Bundesrat.
In städtischen Gebieten ist der Ausbau und die Dekarbonisierung der Fernwärme ein Schlüssel für das Gelingen der Energiewende. Sachsen-Anhalt ist hier nicht schlecht aufgestellt. Soverfügt das Land bereits über eine im Ländervergleich hohe Zahl von Fernwärmeanschlüssen. Die Quote liegt in Sachsen-Anhalt bei 28,3 Prozent, im Bundesschnitt sind es nur rund 14 Prozent. In Wohngebieten mit Einfamilienhäusern könnten hingegen verstärkt Wärmepumpen zum Einsatz kommen. Ab 2024 müssen neue Wärmenetze bereits mit einem Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energie arbeiten, auch das sieht das Wärmeplanungsgesetz des Bundes vor.
Unterstützung beim Beantragen der Bundesförderung erhalten Kommunen bei der Landesenergieagentur LENA. Der Energieminister sieht den Bund aber auch darüber hinaus finanziell in der Pflicht: „Es darf nicht allein bei der Finanzierung der Planung bleiben“, so Willingmann. „Auch der mit hohen Kosten verbundene anschließende Netzausbau muss durch den Bund gefördert werden. Hier gilt es, die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze
bedarfsgerecht auszustatten. Dazu werden wir uns auch bei der Energieministerkonferenz in der kommenden Woche in Wernigerode austauschen.“