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Umweltministerium legt Programm zur Radonmessung für Privatwohnungen auf

Natürlich vorkommendes Edelgas kann Lungenkrebs verursachen

Edelgas mit Gesundheitsrisiko: Natürlich vorkommendes Radon gilt nach dem Rauchen und neben Feinstaub als häufigste Ursache für Lungenkrebs. Vor allem im Harz und im südlichen Harzvorland tritt es aus geologischen Gründen verstärkt aus der Erde aus und kann sich daher in Innenräumen ansammeln. Deshalb hat das Umweltministerium jetzt ein Programm zur Messung der Radonkonzentration für Privatwohnungen aufgelegt.

Die Belastung in der eigenen Wohnung lässt sich ganz einfach mittels kleiner Messboxen bestimmen, die kostenlos per Post ins Haus kommen. Notwendig ist lediglich eine Online-Anmeldung auf der Internetseite des vom Ministerium beauftragten Unternehmens, der Nuclear Control & Consulting GmbH.

Je Wohnung gibt es zwei der so genannten Exposimeter. Sie brauchen keinen Strom, arbeiten geräuschlos und werden für ein Jahr in der Wohnung ausgelegt, am besten im Wohn- und Schlafzimmer. Der in der Messbox enthaltene Kunststoff verändert sich unter dem Einfluss von Radon. Nach Ablauf des Jahres wird dann die Veränderung gemessen. Dafür müssen die Exposimeter im vorfrankierten Rückumschlag an das beauftragte Unternehmen zurückgesandt werden.

Nach der Auswertung erhalten die TeilnehmerInnen das Messergebnis für die jeweilige Wohnstätte sowie die Information, ob Handlungsbedarf besteht. Dies kann beispielsweise heißen, häufiger zu lüften, die Tür zum Keller abzudichten oder (im Extremfall) eine bauliche Veränderung vornehmen zu lassen – eine Pflicht zur Umsetzung gibt es jedoch nicht. Die Daten zur Radonverteilung im Land werden zudem anonymisiert zu wissenschaftlichen Zwecken genutzt, um weitere Maßnahmen zum Schutz vor Radon in Sachsen-Anhalt zu planen. Rückschlüsse auf Person oder Wohnadresse sind nicht möglich.

Das Angebot gilt auch für Privatwohnungen außerhalb der Ende 2020 festgelegten Radon-Vorsorgegebiete (siehe unten) – egal ob Miet- oder Eigentumswohnung, Einfamilien- oder Reihenhaus. Einzige Voraussetzung: Es muss sich um eine Wohnadresse in Sachsen-Anhalt handeln. Ausgeschlossen sind zudem Arbeitsplätze in Radon-Vorsorgegebieten, für die eine gesetzliche Messpflicht gilt. Wer am Messprogramm für Privathaushalte teilnehmen möchte, sollte allerdings nicht allzu lange warten: Insgesamt sind Messboxen für 900 Wohnungen verfügbar.

Dazu sagte der für Strahlenschutz zuständige Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann: „Radioaktives Radon kann man nicht sehen oder schmecken, die Gesundheitsgefahr für den Menschen ist aber umso realer. Eine Radonmessung ist nur für Arbeitsplätze in Radonvorsorgegebieten verpflichtend. Zusätzlich geben wir nun privaten Haushalten überall im Land die Möglichkeit einer einfachen und kostenlosen Messung. Darüber hinaus wird es im kommenden Jahr in weiteren Kommunen des Landes Außenmessungen geben, um mögliche Risiken genauer einschätzen sowie die Bevölkerung dort besser informieren und beraten zu können“.


Hintergrund:

Radon kommt überall im Boden natürlich vor und kann in hoher Konzentration die Lunge schädigen. Laut Bundesamt für Strahlenschutz gibt es im Süden und Westen Sachsen-Anhalts erhöhte Radonwerte in der Bodenluft. Gehandelt werden muss, wenn in Aufenthaltsräumen bzw. an Arbeitsplätzen die über das Jahr gemittelte Radon-222-Aktivitätskonzentration mehr als 300 Becquerel je Kubikmeter beträgt. Privatwohnungen sind von dieser Pflicht nicht erfasst.

Bei schlechter Lüftung kann sich Radon in bodennahen Innenräumen ansammeln. Je nach Höhe der Konzentration kommen verschiedene Maßnahmen in Betracht: regelmäßiges Lüften, ein automatisches Lüftungssystem, Abdichten der Bodenplatte bzw. der Kellerräume an den Durchbrüchen für Versorgungsleitungen, Radondrainage durch ein Rohrleitungssystem unterhalb des Hauses oder das Anlegen eines so genannten Radonbrunnens, in dem sich das Radon außerhalb des Hauses sammelt.

Ende 2020 wurden in Sachsen-Anhalt folgende 15 Gemeinden als Radon-Vorsorgegebiete festgelegt:

Landkreis Harz: Einheitsgemeinde Stadt Falkenstein/Harz, Einheitsgemeinde Stadt Harzgerode, Einheitsgemeinde Stadt Ilsenburg (Harz), Einheitsgemeinde Stadt Oberharz am Brocken, Einheitsgemeinde Stadt Thale und Einheitsgemeinde Stadt Wernigerode.

Landkreis Mansfeld-Südharz: Einheitsgemeinde Stadt Allstedt, Einheitsgemeinde Stadt Arnstein, Einheitsgemeinde Stadt Hettstedt, Einheitsgemeinde Lutherstadt Eisleben, Einheitsgemeinde Stadt Mansfeld, Einheitsgemeinde Stadt Sangerhausen, Einheitsgemeinde Südharz, Verbandsgemeinde Goldene Aue und Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra.

In Radon-Vorsorgegebieten gelten laut Strahlenschutzgesetz des Bundes folgende Regelungen:

  • Für bestehende Wohngebäude wird Eigentümern und Bewohnern empfohlen, freiwillig Maßnahmen zu ergreifen, um die Radon-Konzentration im Gebäude zu senken. Die Behörden haben die Aufgabe, Einwohner über die Gesundheitsrisiken zu informieren und für Schutzmaßnahmen zu gewinnen.
  • Bei Neubauten muss der Bauherr durch bauliche oder andere technische Maßnahmen weitgehend verhindern, dass Radon in das Gebäude eindringen kann. Dafür in Frage kommende Maßnahmen finden sich in der Strahlenschutzverordnung.
  • An Arbeitsplätzen sind die jeweiligen Verantwortlichen wie Unternehmer oder Behörden verpflichtet, die Radon-Konzentration im Keller und im Erdgeschoss zu messen sowie ggf. Maßnahmen zur Verringerung der Konzentration einzuleiten.

Die Pflicht, das Eindringen von Radon in Neubauten zu verhindern oder erheblich zu erschweren, besteht übrigens auch außerhalb der Radon-Vorsorgegebiete – also für alle Gebäude mit Aufenthalts- oder Arbeitsräumen, die neu errichtet werden. Dort gilt sie aber als erfüllt, wenn die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erforderlichen Maßnahmen zum Feuchteschutz eingehalten werden.

Mehr Informationen zum Thema finden sich auf den Internetseiten des Umweltministeriums und des Bundeamts für Strahlenschutz.

Kontakt

Ministerium für Wissenschaft,
Energie, Klimaschutz und Umwelt

des Landes Sachsen-Anhalt
Leipziger Straße 58
39112 Magdeburg

Telefon: +49 391 567- 1950
E-Mail: pr(at)mwu.sachsen-anhalt.de

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