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Am 24. April ist „Internationaler Tag gegen Lärm“

Gemeinden erstellen Aktionspläne / Willingmann: „Lärm als Gesundheitsgefahr ernst nehmen“

23.04.2024, Magdeburg – 49/2024

  • Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt

Lärm beeinträchtigt das Leben vieler Menschen und kann sogar krank machen. Gerade in Ballungsräumen oder an Autobahnen, Flughäfen und Industriegebieten ist die Lärmbelastung meist besonders hoch. In Sachsen-Anhalt müssen daher insgesamt 108 Städte und Gemeinden bis Mitte Juli 2024 Aktionspläne aufstellen, die Lärmauswirkungen im Gemeindegebiet darstellen und darüber hinaus auch konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung enthalten können. Grundlage für die Auswahl der Kommunen sind die im Jahr 2022 erarbeiteten Lärmkarten, mit denen die Belastung entlang wichtiger Verkehrsachsen und in Ballungsräumen erfasst wurde.

Mit Blick auf den „Internationalen Tag gegen Lärm“ am morgigen Mittwoch appelliert Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann, den Schutz vor Lärm ernst zu nehmen: „Lärm wird als Gesundheitsgefahr vielfach unterschätzt. Doch gerade dauerhafte Lärmbelastungen können gravierende Auswirkungen auf Körper und Psyche haben. Deshalb ist es gut, dass viele Kommunen in Sachsen-Anhalt sich dem Thema intensiv widmen. Bislang hat knapp ein Drittel der 108 Gemeinden einen Aktionsplan entworfen. Ich bin zuversichtlich, dass alle anderen in den kommenden Monaten nachlegen, um ihre Einwohnerinnen und Einwohner bestmöglich vor Lärm zu schützen.“

Der „Tag gegen Lärm“ (International Noise Awareness Day) wurde 1996 durch das in New York ansässige Center for Hearing and Communication (CHC) ins Leben gerufen. In Deutschland findet der Aktionstag seit 1998 statt, vor allem um für gesundheitliche und soziale Auswirkungen von Lärm zu sensibilisieren.

Hintergrund:

Laut Umfragen zum Lärm fühlen sich die Menschen in Deutschland am meisten durch den Straßenverkehr belastet. Als weitere Lärmquellen werden Industrie und Gewerbe sowie Flug- und Schienenverkehr genannt.

Um die Belastung der Bevölkerung zu verringern, sieht die EU-Umgebungslärmrichtlinie ein zweistufiges Verfahren zur Lärmminderung vor. Im ersten Schritt mussten alle Mitgliedsstaaten bis Mitte 2022 die Belastung auf Hauptverkehrsstraßen (mindestens 8.200 Fahrzeuge pro Tag), wichtigen Eisenbahnstrecken (mind. 30.000 Züge pro Jahr), Großflughäfen (mind. 50.000 Bewegungen pro Jahr) sowie in Ballungsräumen mit einer Einwohnerzahl von mehr als 100.000 mittels Lärmkarten erfassen. Auf Basis dieser Lärmkarten erstellen die betroffenen Städte und Gemeinden im zweiten Schritt derzeit Lärmaktionspläne; dabei werden sie durch das Umweltministerium sowie das Landesamt für Umweltschutz unterstützt.

Mögliche Maßnahmen zum Schutz gegen Straßenlärm sind beispielsweise die bauliche Veränderung der Straße, der Ersatz oder die Überbauung von Pflaster durch Asphalt, die Optimierung von Ampelschaltungen oder der Einsatz von Abschirmelementen wie Lärmschutzwälle und -wände.

 

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