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Klimaschutz in Sachsen-Anhalt

Länger anhaltende Hitze- und Dürreperioden, aber auch Starkregen und Hochwasser zählen zu den Extremwetterereignissen, die sich aufgrund des fortschreitenden Klimawandels auch in Sachsen-Anhalt häufen. Die Landesregierung rückt deshalb den Klimaschutz verstärkt in den Mittelpunkt. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Seit wann wissen wir vom menschengemachten Klimawandel?

Dass der gegenwärtige globale Klimawandel durch den Menschen verursacht wird, ist keine Erkenntnis des 21. Jahrhundert. Vielmehr wies bereits der schwedische Nobelpreisträger Svante Arrhenius Ende des 19. Jahrhunderts (1895) erstmalig nach, dass der durch die frühe Industrialisierung festzustellende Anstieg des CO2-Gehaltes in der Atmosphäre zu einem Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur führt. Im Jahr 1972 veröffentliche der Club of Rome den viel beachteten Bericht „Die Grenzen des Wachstums“, der unter anderem  auf die Klimawirkung von Treibhausgasen hinwies. Im Februar 1979 fand in Genf die erste Weltklimakonferenz statt, weil bereits damals Wissenschaftler die Klimaerwärmung und zugleich einen permanent zunehmenden Anteil von CO2 in der Erdatmosphäre messen konnten. Seit den 1990er Jahren gab es aufgrund der permanent weiter steigenden Erdtemperatur und weiterer wissenschaftlicher Erkenntnisse eine Reihe von bedeutenden Klimakonferenzen. So 1992 in Rio de Janeiro, 1995 in Berlin und 1997 in Kyoto, wo die Teilnehmerländer teilweise verbindliche Reduktionsziele für Treibhausgase beschlossen haben.

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Warum müssen wir unser Klima schützen?

Ein stabiles Klima ist eine grundlegende Voraussetzung, damit menschliches Überleben auf unserem Planeten möglich ist und sich fortschrittliche Kulturen und Gesellschaften entwickeln konnten. Das konstante Klima der vergangenen Jahrtausende nach der letzten Eiszeit hat die Entwicklung der menschlichen Kultur von heute erst ermöglicht. Eis-, Heißzeiten und rasche Klimaveränderungen lassen eine solche Entwicklung nicht zu und können Gesellschaften zu Fall bringen. Erst ein konstantes Klima macht unseren Planeten lebenswürdig und bewohnbar. Wir haben uns an das aktuelle Klima angepasst und der Wohlstand in Europa sowie in Deutschland ist auf die bisherige Lage in einer klimatischen Gunstregion zurückzuführen. Veränderungen des Klimas machen Anpassungen notwendig, welche regional und global mit sehr hohen Kosten einhergehen.

Das deutsche Grundgesetz verpflichtet den Staat, Leben und körperliche Unversehrtheit zu schützen. Hierzu zählt auch der Schutz vor den Gefahren des Klimawandels.

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Welche Folgen könnte es in Sachsen-Anhalt geben, wenn wir das nicht tun? 

Der Klimawandel führt zu ansteigenden Temperaturen, zu heißeren Sommern und wärmeren Wintern. Extremwetterereignisse von Hitzewellen, Starkregen und Überschwemmungen bis hin zu Dürreperioden nehmen zu und werden intensiver. Die Folgen der Hitzebelastung führen unter anderem häufiger zu Herz-Kreislauf-Problemen, die gerade bei vorbelasteten Personengruppen zum Tod führen können. Schäden sind in der Forst- und Landwirtschaft durch zunehmenden Schädlingsbefall, Dürreschäden, Waldbrände und Ernteausfälle zu erwarten ebenso wie ein zunehmender Konflikt um die Ressource Wasser. Auch globale Verwerfungen in Folge des Klimawandels können für Sachsen-Anhalt relevante Konsequenzen nach sich ziehen. Somit hat jedes Zehntelgrad globaler Erwärmung auch mittelbar Auswirkungen auf Sachsen-Anhalt.

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Lässt sich der Klimawandel heute schon in Sachsen-Anhalt beobachten?

Ja. Bereits heute sind steigende Temperaturen in Folge des Klimawandels zu beobachten. So ist die mittlere Temperatur in Sachsen-Anhalt von 1991 bis 2020 im Vergleich zu 1961 bis 1990 bereits um ein Grad gestiegen. Seit 1881 beträgt die Erwärmung in Sachsen-Anhalt 1,6 Grad. Damit hat sich die Erwärmung in den letzten 30 Jahren dramatisch beschleunigt. In der Folge kommt es häufiger zu intensiven Hitzewellen im Sommer, weniger Schnee und Frost im Winter sowie zu einer längeren Vegetationsperiode. Darüber hinaus ist eine Zunahme von Extremwetterereignissen, wie Dürren und Starkregen in Sachsen-Anhalt zu beobachten. WissenschaftlerInnen des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) in Leipzig stellten fest, dass die Dürre der Jahre 2018-2020 in Europa die schlimmste Dürre seit mindestens 250 Jahren gewesen ist. Gerade der Osten Deutschlands war dabei ein Hauptzentrum dieser Dürrephase. Die Dürreperiode fand im Jahr 2022 in Deutschland und weiten Teilen Europas ihre Fortsetzung.

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Welche Ziele hat sich die Landesregierung beim Klimaschutz gesteckt?

Die Landesregierung hat sich im Koalitionsvertrag 2021 für Sachsen-Anhalt ehrgeizige Ziele gesetzt. Diese orientieren sich am Treibhausgasemissionspfad auf Bundesebene. Treibhausgasemissionen werden typischerweise in Millionen Tonnen Kohlenstoffdioxid-Äquivalent (CO2-äq) berechnet, die innerhalb von einem Jahr ausgestoßen werden. Im Koalitionsvertrag hat sich die Landesregierung dazu verpflichtet daraufhin zuarbeiten, dass die Treibhausgasemissionen bis 2026 um 5,65 Mio t CO2-äq reduziert werden.

Die vom Umweltministerium vorgelegte Neufassung der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes Sachsen-Anhalt (2022) folgt diesem Entwicklungspfad. Insgesamt wurden acht Indikatoren mit konkreten Zielmarken für das Jahr 2030 versehen:

  • Bis 2030 soll der jährliche Ausstoß von klimaschädlichen Kohlendioxid in Sachsen-Anhalt von rund 28 auf 18 Millionen Tonnen sinken.
  • Der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergie-Verbrauch soll von 26 auf 45 Prozent steigen.
  • Der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostrom-Verbrauch soll bis 2030 von aktuell 76 auf 100 Prozent erhöht werden.
  • Die Neuversiegelung von Flächen soll bis 2030 auf unter einen Hektar pro Tag begrenzt werden.
  • Stickstoffüberschüsse auf landwirtschaftlich genutzten Flächen sollen von aktuell 45 auf 40 Kilogramm pro Hektar gesenkt werden.
  • Der Anteil ökologischer Landwirtschaft an der landwirtschaftlichen Nutzfläche soll von aktuell 9,4 auf 20 Prozent erhöht werden.
  • Die Artenvielfalt und Landschaftsqualität wird über die Bestandsentwicklung repräsentativer Vogelarten in verschiedenen Lebensräumen gemessen. Der Zielerreichungsgrad des Indikators liegt aktuell bei 61 Prozent und soll bis 2030 auf 100 steigen.
  • Bis 2030 soll der Anteil von Mischbeständen an den Waldflächen des Landes auf 34 Prozent steigen.

Um diesen Plan in die Tat umzusetzen, findet aktuell der Zukunfts- und Klimaschutzkongress (ZuKK) in Sachsen-Anhalt statt.

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Welche Ziele sind mit dem Zukunfts- und Klimaschutzkongress verbunden? 

In enger Zusammenarbeit mit Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Kommunen und Bürgerinnen und Bürgern erarbeitet das MWU im Rahmen des Zukunfts- und Klimaschutzkongresses Handlungsempfehlungen für die Landesregierung, um das  Klimaschutzziel des Koalitionsvertrags bis 2026 zu erreichen. Aber auch für die mittel- und langfristige Perspektive müssen Lösungsansätze gefunden werden. So gibt die Novelle des Bundesklimaschutzgesetzes (2021) vor, dass die Bundesrepublik Deutschland bis 2045 treibhausgasneutral werden soll.

Um das Erreichen der deutschen Klimaschutzziele zu unterstützen, werden im Rahmen des Zukunfts- und Klimaschutzkongresses in Facharbeitsgruppen die zentralen Themenfelder Energie, Verkehr, Gebäude, Wirtschaft und Land-/Forstwirtschaft diskutiert, um abschließend über einen handlungsleitenden Aktionsplan zu verfügen.

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Welchen Beitrag kann der Ausstieg aus der energetischen Nutzung der Braunkohle leisten?

Der Ausstieg aus der energetischen Nutzung der Braunkohle kann einen signifikanten Beitrag zur Reduktion der Treibhausgase leisten. Die in der Tabelle genannten Anlagen der Energiewirtschaft bzw. Industrie verursachten im Jahr 2021 rund 7,33 Mio. t CO2-Äquivalente und damit laut Schätzung des Landesumweltamtes in Halle (LAU) fast 24 Prozent der Treibhausgasemissionen in Sachsen-Anhalt. Das ist etwa das Dreifache aller Treibhausgasemissionen der Öl- und Gasheizungen privater Haushalte.

In den vergangenen Jahren sind die Emissionen aus der Kohleverstromung gesunken. Relevant dafür waren u. a. die Stilllegung des Kraftwerkes Mumsdorf (2013), die Umstellung des Kraftwerkes Dessau (2019), eine geringere Stromproduktion im Kraftwerk Schkopau (nach 2018) und zuletzt die Außerbetriebnahme des Kraftwerks Deuben (7. Dezember 2021). Aufgrund der aktuellen Lage ist von einem vorübergehenden Wiederanstieg der Emissionen auszugehen.

 

Standort

 

Emissionen 2021 [t CO2e]

Schkopau

Kraftwerk Schkopau

4.409.079

Karsdorf

Zementwerk Karsdorf, Drehrohröfen

964.2381a

Deuben

Kraftwerk Deuben

632.647

Amsdorf

Schmierstoffraffinerie Amsdorf, Grubenheizkraftwerk

429.890

Zeitz

Bioethanol, Heizkraftwerk (EZ 3)

381.3511b

 

Zuckerfabrik Zeitz

242.4171b

Wählitz

Kraftwerk Wählitz

145.842

Könnern

Zuckerfabrik Könnern

124.733

Summe

 

7.330.197

1= Enthält z. T. auch Emissionen anderer Brennstoffe a= insb. Abfall b= insb. Erdgas

Quelle: Europäische Kommission (2022): Climate Action. European Union Transaction Log. Verified Emissions emissionshandelspflichtiger Anlagen. Verfügbar unter: https://ec.europa.eu/clima/ets/oha.do.

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Bis wann wird Sachsen-Anhalt aus der Braunkohleverstromung ausgestiegen sein?

Für Sachsen-Anhalt ist in erster Linie das Kraftwerk Schkopau mit seinen Blöcken A und B (jeweils 450 MWel Nennleistung) relevant. Laut dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (kurz KVBG) aus dem Jahr 2020 wird das Kraftwerk Schkopau zum 31.12.2034 die Braunkohleverstromung beenden. Darüber hinaus gibt es kleinere Kraftwerke, die ausschließlich oder teilweise Braunkohle verfeuern. Dazu zählen das Kraftwerk Deuben, welches im Dezember 2021 endgültig heruntergefahren wurde. Das Kraftwerk der Zuckerfabrik in Könnern wird im Mai 2023 abgeschaltet und in eine Reserve überführt. Die genauen Ausstiegszeitpunkte der weiteren Kleinkraftwerke sind derzeit noch nicht bekannt. Bis spätestens 2038 müssen aber auch diese die Braunkohleverstromung beenden.

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Welche Chancen bietet der Braunkohleausstieg und wie werden neue Arbeitsplätze geschaffen? 

Um den Ausstieg aus der Braunkohleförderung für das südliche Sachsen-Anhalt abzufedern und den Menschen in der Region neue wirtschaftliche Perspektiven zu eröffnen, stellt der Bund dem Land Sachsen-Anhalt als Teil des Mitteldeutschen Braunkohlereviers auf der Grundlage des im Jahr 2020 beschlossenen Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen bis zu 4,8 Milliarden Euro bis spätestens zum Jahr 2038 zur Verfügung. Davon werden dem Land Sachsen-Anhalt bis zu 1,63 Milliarden Euro als Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen von Ländern und Gemeinden gewährt. Zudem unterstützt der Bund das Land durch weitere Maßnahmen in seiner eigenen Zuständigkeit mit bis zu 3,12 Milliarden Euro, etwa durch Erweiterung von Forschungs- und Förderprogrammen, den Ausbau von Verkehrsinfrastrukturprojekten oder die Ansiedelung von Bundeseinrichtungen. Das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende in Halle oder ein Teil des neuen Großforschungszentrums für die zukunftsorientierte Transformation der Chemieindustrie können hier bespielhaft als Ansiedlungserfolge genannt werden.

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Welche Rolle kommt dem Ministerium zu?

Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt entwickelt die Klimaschutzpolitik des Landes federführend und zugleich in enger Zusammenarbeit mit den anderen Ministerien weiter. Inhaltliche Schwerpunkte liegen im Ausbau erneuerbarer Energien und im Aufbau einer nachhaltigen Wasserstoffwirtschaft. Darüber hinaus steht die Anpassung an den Klimawandel im Fokus, insbesondere im Hochwasserschutz und beim Naturschutz.Zentrale Aufgabe in der aktuellen Legislaturperiode ist die Ausrichtung des Zukunfts- und Klimaschutzkongresses. Unter Einbindung der Ressorts, des Landtages, der Wissenschaft, Verbände und Kammern werden Vorschläge für die Weiterentwicklung der Klimaschutzpolitik in Sachsen-Anhalt erarbeitet, die in den kommenden Jahren umgesetzt werden sollen.

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Welche Aufgaben beim Klimaschutz übernehmen die anderen Ministerien? 

Klimaschutz ist eine Querschnittsaufgabe. Das heißt, Klimaschutzaspekte sind bei allen Vorhaben der jeweiligen Ministerien bei der Umsetzung zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für die Themenfelder Verkehr, Gebäude, Wirtschaft, Land- und Forstwirtschaft. Fortschritte beim Klimaschutz können nur unter aktiver Mitwirkung aller Ministerien erreicht werden. Die Begleitung der Umsetzung spezifischer Klimaschutzmaßnahmen liegt im jeweiligen Ressortbereich.

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Wie fördern wir Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel?

Im Rahmen dieser Förderrichtlinie ist es geplant, Maßnahmen zu fördern, welche die sogenannte Widerstandsfähigkeit (Resilienz) gegenüber Klimawandelfolgen erhöhen. Dies kann insbesondere Dach-/Fassaden-/Straßenbegrünung, Gebäudeverschattung oder sommerlicher Wärmeschutz an Gebäuden sein, da die sommerlichen Hitzewetterlagen in den letzten Jahren stark zugenommen haben. Auf der anderen Seite soll auch das Starkregen- und Hochwassermanagement der Kommunen verbessert werden. So kann durch bauliche Maßnahmen der dezentrale Wasserrückhalt bzw. die Versickerung in den Kommunen gestärkt werden, um Schäden zu reduzieren. Weitere Informationen werden auf der Webseite des Ministeriums veröffentlicht, sobald das Förderprogramm startet.

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Wie fördern wir kommunalen Klimaschutz?

Der kommunale Klimaschutz wird landesseitig vor allem durch Aktivitäten der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt (LENA) unterstützt. So werden zum Beispiel die Kommunen durch die LENA mit dem sogenannten Managementwerkzeug „Kom.EMS“, dass die energieeffiziente Bewirtschaftung der Liegenschaften sowie Straßenbeleuchtung umfasst, vertraut gemacht. Dabei ergeben sich Einsparpotentiale von 10 bis 20 Prozent durch nicht- und geringinvestive Maßnahmen. Aber auch der sogenannte „European Energy Award“ oder der zweijährliche Wettbewerb „KlimaContest Kommunal“ (für Kommunen/Landkreise im ländlichen Raum) werden durch die LENA begleitet.

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt die Kommunen in der neuen EU-Förderperiode ab dem Jahr 2023 über verschiedene nachfolgend genannte Programme: Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden und Infrastrukturen (Zuschüsse); CO2-Darlehensfonds (Darlehen); Sektorenkopplung (Zuschüsse) und Speicherförderung (Großspeicher, Zuschüsse). Die beiden letztgenannten Förderprogramme richten sich vordergründig an private Unternehmen, aber können auch durch kommunale Unternehmen genutzt werden.

Der Bund wiederum fördert den Klimaschutz in den Kommunen durch die Kommunalrichtlinie (Teil der Nationalen Klimaschutzinitiative). Hierbei werden u. a. KlimaschutzmanagerInnen, Machbarkeitsstudien oder Investitionen in energieeffiziente Straßenbeleuchtung oder Radwege gefördert. Auch hier berät die LENA die Kommunen und unterstützt bei der Antragstellung.

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Welche weiteren Fördermöglichkeiten gibt es?

Das Bundesumweltministerium bietet folgende Förderprograme für Kommunen und Unternehmen an:

Mit der Förderrichtlinie für Natürlichen Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum sollen Kommunen für die Umsetzung von Maßnahmen auf dem Gebiet des Natürlichen Klimaschutzes gewonnen werden. Gefördert werden Projekte auf möglichst großen öffentlichen, nicht wirtschaftlich genutzten Flächen, die einen positiven Beitrag für den Klimaschutz und den Erhalt oder die Stärkung der biologischen Vielfalt leisten (Natürlicher Klimaschutz) und die Lebensqualität in Landkreisen, Städten und Gemeinden erhöhen. Das aktuelle Skizzeneinreichungsfenster ist noch bis zum 31. Oktober 2023 geöffnet.

Das KfW-Umweltprogramm – Umweltschutz in Unternehmen finanziert alle Investitionen in gewerblichen Unternehmen, die dazu beitragen die Umweltsituation zu verbessern. Es werden auch Investitionen gefördert, mit denen eine Umweltbelastung vermieden oder wesentlich verringert wird. Die Förderung richtet sich an Unternehmen jeder Größe, sowie Freiberufler und erfolgt zu einem günstigen Zinssatz.

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Referat Klimawandel, Klimaschutz

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt
Leipziger Straße 58
39112 Magdeburg

Telefon: +49 391 567 1506
E-Mail: VzAL4(at)mwu.sachsen-anhalt.de