Schadenstiftende Wölfe sollen in Deutschland schneller entnommen – also getötet – werden dürfen. Nachdem die Umweltministerkonferenz (UMK) Ende 2023 einen Vorschlag von Bundesumweltministerin Steffi Lemke aufgegriffen und einen entsprechenden Beschluss gefasst hatte, haben sich die wolfsreichen Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern in einer Arbeitsgruppe jetzt auf einen weitgehend einheitlichen Verwaltungsvollzug bei Schnellabschüssen verständigt. „Wölfe mit auffälligem Verhalten müssen zeitnah, rechtssicher und unbürokratisch entnommen werden können“, betonte Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann am heutigen Donnerstag. „Vor diesem Hintergrund begrüße ich es, dass sich Verwaltungsexperten der Länder bei den Schnellabschüssen jetzt auf ein einheitliches Vorgehen verständigen konnten. Wir werden dies jetzt auch bei uns in Sachsen-Anhalt zügig implementieren.“
Der Umweltminister wies zugleich darauf hin, dass Schnellabschüsse nicht mit gezielter Bestandsregulierung zu verwechseln sind. „Mit Schnellabschüssen soll Wölfen mit problematischem Verhalten begegnet werden. Es wird aber auch in naher Zukunft keine Generalerlaubnis geben, Wölfe schlicht zu bejagen. Das wäre mit geltendem Bundes- und EU-Recht nicht zu vereinbaren und auch naturschutzfachlich nicht angemessen“, so Willingmann. „Wolfsabweisender Herdenschutz bleibt weiterhin für Nutztierhalter das zentrale Mittel der Wahl. Unbürokratische Abwicklung von Schadensfällen allerdings auch.“
Gemeinsame Thesen zur beschleunigten Entnahme von schadenstiftenden Wölfen:
Gebiete mit erhöhtem Rissaufkommen
„Gebiete mit erhöhtem Rissaufkommen“ sind Gebiete, in denen deutlich mehr Rissereignisse bei mindestens durch den Grundschutz geschützten Nutztieren auftraten, als in anderen von Wölfen besiedelten Räumen. Ausschlaggebend ist die Anzahl an Nutztierrissen, bei denen der Wolf als Verursacher hinreichend sicher festgestellt wurde, in einem Zeitraum von in der Regel sechs Monaten. Bei Bedarf kann der Betrachtungszeitraum länderspezifisch angepasst werden.
Die Aggregation der Rissereignisse soll auf der durchschnittlichen Grundfläche eines Wolfsterritoriums von 200 (bis 500) km² erfolgen. Diese so abgeleiteten Gebiete mit einem erhöhten Rissaufkommen sollen sodann länderspezifisch anhand von Verwaltungsgrenzen abgebildet werden.
Entnahmegebiet und Entnahmezeitraum
Im Normalfall erfolgt die Bemessung des Entnahmegebietes im 1.000 Meter-Radius von der Außengrenze/Zäunung der im Rissgutachten bezeichneten Weide, auf der sich der Nutztierriss ereignet hat. Bei im Nachgang nicht mehr nachvollziehbarer mobiler Zäunung, beispielsweise im Zusammenhang mit einer Wanderschäferei, kann die Bemessung des 1.000 Meter-Radius ausgehend vom Ort des Risses zum Risszeitpunkt erfolgen. Eine konkrete Abgrenzung der Entnahmefläche sollte anhand von erkennbaren Landschaftselementen erfolgen. Die 21-Tage Frist zur beschleunigten Entnahme bei erhöhtem Rissaufkommen beginnt gemäß UMK-Beschluss unmittelbar ab dem Zeitpunkt des Risses.
Feststellung des Schadenverursachers
Die Feststellung, ob ein Wolf schadenstiftend war, erfolgt durch die Rissbegutachtung anhand von vorgefundenen und sorgfältig dokumentierten Hinweisen zum Verursacher. Eine genetische Individualisierung vor Zulassung der Entnahme ist gemäß UMK-Beschluss nicht erforderlich. Zur zielgerichteten Vollzugskontrolle und für die Entscheidung zum weiteren Vorgehen wird durch die wolfsreichen Länder jedoch empfohlen, eine genetische Individualisierung im Nachgang vorzunehmen.
Tierschutz
Die in der AG beteiligten Länder stimmen darin überein, dass der Schutz von Elterntieren von unselbstständigen Welpen durch geeignete Maßnahmen gewährleistet werden muss.
Ergebnisse des Berichts zum Wolfsmonitoring 2023 in Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt war die Zahl der Wölfe zuletzt um 14 auf insgesamt 201 gestiegen. Hinzu kommen 36 Tiere, die sich in grenzübergreifenden Territorien bewegen. Die Zahl der im Land lebenden Wolfsrudel nahm von 24 auf 27 zu, die Zahl der Welpen pro Rudel stagnierte bei 3,5. Trotz moderatem Populationswachstum gingen die Übergriffe auf Nutztiere im Berichtszeitraum Mai 2022 bis April 2023 um 21,3 Prozent auf 59 zurück; im Vorjahreszeitraum wurden 75 Übergriffe registriert. Rückläufig war dabei auch die Zahl getöteter Tiere; sie nahm um 40,1 Prozent auf 176 ab. Im Vorjahreszeitraum wurden bei 294 getöteten Nutztieren Wölfe als Verursacher nachgewiesen oder waren nicht auszuschließen. Die Anzahl durch Wölfe getöteter Nutztiere sank damit auf den niedrigsten Wert seit 2018.