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Landessammelstelle für radioaktive Abfälle

Nach dem Atom­gesetz ist das Land Sachsen-Anhalt verpflichtet, eine Landes­sammel­stelle für die in seinem Gebiet anfallenden radio­aktiven Abfälle einzurichten. Die Abfälle sind dort bis zur Ablieferung an ein Bundesendlager zwischen zulagern.

Der Betrieb einer eigenen Landes­sammel­stelle für Sachsen-Anhalt wäre unwirt­schaft­lich, weil nur ein kleiner Teil der in den Bereichen Medizin, Forschung und Gewerbe an­fallen­den radio­akti­ven Rest­stoffe als radio­akti­ve Abfälle ent­sorgt werden muss. Die meisten radio­akti­ven Stoffe können nach dem Abschluss ihrer Ver­wen­dung wiederver­wertet werden; oder sie werden von den An­wendern bis zum Ab­klingen der Radio­akti­vität selbst gelagert. Nach Erreichen einer ge­wis­sen Frei­grenze gelten diese Stoffe nicht mehr als radio­aktiv und können dann als normale Abfälle entsorgt werden.

Um der gesetz­lichen Verpflichtung dennoch nach­kommen zu können, wurde mit dem Freistaat Sachsen im September 2003 eine Ver­waltungs­verein­barung ab­ge­schlos­sen. Danach dürfen Abfall­pflichtige aus dem Land Sachsen-Anhalt ihre radio­akti­ven Abfälle an die Landes­sammel­stelle des Frei­staates Sachsen abgeben.

Die Landes­sammel­stelle des Frei­staates Sachsen wird durch den Verein für Kern­ver­fahrens­technik und Analytik Rossendorf e. V. (VKTA) betrieben und unter­steht der Aufsicht des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft.

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