Neustart der Endlagersuche
Dialog Standortsuche: Modellgebiete und Methodenentwickung
In Deutschland wird ein geeigneter Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle gesucht. Es ist gesetzlich festgelegt, dass dieser Prozess des Suchens ergebnisoffen ist und nach genau festgelegten Schritten erfolgt. Unter Anwendung der im Standortauswahlgesetz (Stand AG) festgelegten geowissenschaftlichen Anforderungen und Kriterien hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mbH vier Teilgebiete ermittelt, die günstige geologische Voraussetzungen für die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle erwarten lassen.
Zwei der vier Gebiete zur Methodenentwicklung berühren auch den Süden und Osten Sachsen-Anhalts. Dabei handelt es sich um das Teilgebiet 009_00 Kristallines Wirtsgestein im Grundgebirge (Saxothuringikum) und das Teilgebiet 078_02 (flache Salzstruktur im Thüringer Becken).
Mit der geplanten Veranstaltung
am Dienstag, 9. November 2021, 18:00 bis 20:00 Uhr,
im Jugend- und Sporthotel Euroville, Am Michaelisholz 115, Naumburg (Saale)
bieten wir im Rahmen der Dialogreihe Standortsuche die Möglichkeit, dass sich Interessierte informieren und Fragen stellen können. Experten der BGE sowie des Landesamtes für Geologie und Bergwesen und des Nationalen Begleitgremiums werden informieren und mit Ihnen diskutieren.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen.
Eine Anmeldung zur Veranstaltung ist bis zum 08. November notwendig, um an der Präsenz-Veranstaltung teilnehmen zu können. Bitte nutzen Sie dazu das Anmeldeformular. Die Veranstaltung wird unter Beachtung der Hygieneregeln (3G und Abstand) in Präsenz durchgeführt.
Interessierte können auch live via Youtube unter https://lsaurl.de/YoutubeMWU die Veranstaltung verfolgen.
Die vollständige Einladung zum Download.
Dialog "Standortsuche - Und was bedeutet das für Sachsen-Anhalt"
In Deutschland wird ein geeigneter Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle gesucht. Es ist gesetzlich festgelegt, dass dieser Prozess des Suchens ergebnisoffen ist und nach genau festgelegten Schritten erfolgt.
Um Fragen zu diesem Verfahren zu beantworten und zu erläutern, ob und inwiefern Sachsen-Anhalt für ein solches Endlager in Frage kommt, veranstaltete das Umweltministerium am 2. und 4. März 2021 zwei öffentliche Videokonferenzen mit dem Titel "Standortsuche - Und was bedeutet das für Sachsen-Anhalt?"
Expertinnen und Experten der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) als Betreiber des bundesweiten Suchverfahrens sowie des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) als Genehmigungsbehörde erläuterten den Suchprozess und beantworteten Fragen.
Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle in Deutschland
Mit dem im März 2017 von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Standortauswahlgesetz für ein atomares Endlager ist die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle in Deutschland neu gestartet. Der im großen politischen Konsens beschlossene Neustart der Endlagersuche geht von einer weißen Landkarte Deutschlands aus, ohne Vorfestlegungen zu einem Ausschluss oder einer Bevorzugung von Regionen. Mit den in der Endlagerkommission vereinbarten Suchkriterien sollen für die drei Wirtsgesteine Salz, Ton und Kristallin mögliche Standortregionen gefunden werden, welche dann weiter erkundet werden.
Sachsen-Anhalt hat größere Flächen, in denen diese drei Wirtsgesteine Salz, Ton und Kristallin vorkommen, so dass damit zu rechnen ist, dass die Endlagersuche auch in unseren Bundesland Regionen stärker in den Fokus nehmen wird. Wichtig ist, dass dabei das oberste Primat der Sicherheit gewährleistet ist, und die nun vereinbarten Prinzipien der Suche - wissenschaftsbasierte Kriterien, transparentes und faires Verfahren, starke Mitwirkungsrechte der betroffenen Regionen - gewahrt bleiben.
Die neu gegründete Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) betreibt das bundesweite Suchverfahren, das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) ist Genehmigungsbehörde und zuständig für die Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Umsetzung der Öffentlichkeitsbeteiligung wird durch ein unabhängiges Nationales Begleitgremium überwacht.
Die Festlegung des Endlagerstandortes wird für das Jahr 2031 angestrebt. Das Endlager soll anschließend bis zum Jahr 2050 den Betrieb aufnehmen.






