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Aktuelles

Zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor Risiken durch Chemikalien müssen chemische Stoffe bei der EU-Chemikalienbehörde ECHA registriert sein.

AskREACH - App mit Informationen für Verbraucher über Schadstoffe

„AskREACH“ – „Fragen Sie REACH“ ist eine kostenlose App des UBA, um über besorgniserregende Substanzen in Alltagsprodukten zu informieren. In einem europäischen Pilotprojekt geben Unternehmen Informationen über Schadstoffe in ihren Alltagsprodukten an.

Mit Hilfe der „AskREACH - App“ können schnell, unkompliziert und kostenlos Auskünfte über die möglichen Gefahren und Informationen zu besorgniserregenden Substanzen (SVHC) abgefragt werden. Lieferanten (Hersteller, Importeur, Händler) übermitteln ihre Produktinformationen und Stoffdaten zum Produkt (Erzeugnis) in die Datenbank der App. Ist ein Produkt nicht in der Datenbank aufgeführt, kann eine Anfrage zur Produktinformation direkt über die App an den Lieferanten gestellt werden.

Informationspflichten nach REACH werden so bis zum Endverbraucher übermittelt. Ziel des europäischen Pilotprojektes ist es, durch die Nutzung der „AskREACH - App“ eine bessere Aufklärung und Sensibilisierung der Bevölkerung über besorgniserregende Substanzen in ihren Alltags- und Konsumgütern zu erreichen.

Weitere Informationen und Ziele zur “AskREACH – App“ finden Sie unter:

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EU-Datenbank SCIP für besonders besorgniserregende Stoffe

Die Europäische Chemikalienbehörde ECHA hat mit der SCIP-Datenbank eine neue Informationsplattform für besonders besorgniserregende Stoffe in Produkten zur Verfügung gestellt. Sie wurde auf der Grundlage der EU-Abfallrahmenrichtlinie entwickelt und ergänzt die Mitteilungs- und Meldepflichten nach der REACH-Verordnung für Stoffe auf der Kandidatenliste. Für Abfallentsorgungsunternehmen stellt sie Informationen zur Verfügung, um das Abfallmanagement zu verbessern und die Erzeugung gefährlicher Abfälle zu verringern. Auch Verbraucher können Einsicht über gefährliche Chemikalien in Produkten erhalten.

Seit dem 5. Januar 2021 sind Lieferanten, Produzenten, Importeure und Händler zur Meldung von Erzeugnissen mit einem Gehalt von über 0,1 % besonders besorgniserregender Stoffe verpflichtet. Arbeitshilfen zur Ermittlung der Betroffenheit hat das Netzwerk REACH Baden-Württemberg veröffentlicht.

Weitere Informationen:

Erläuterungs- und Informationsvideos zur SCIP-Datenbank finden Sie hier:

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Marktüberwachung

Die Europäische Union hat am 25. Juni 2019 die Verordnung (EU) Nr. 2019/1020 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten veröffentlicht. Diese Verordnung ist in den EU-Mitgliedsstaaten unmittelbar geltendes Recht. Sie regelt detailliert, wie die Behörden die Marktüberwachung durchzuführen haben. Es besteht das Ziel, in der Europäischen Union einen freien und fairen Warenverkehr zu sichern. Außerdem soll gewährleistet sein, dass alle hier hergestellten oder hierher importierten Produkte den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Europäischen Union entsprechen. Diese Harmonisierungsrechtsvorschriften sind im Anhang I der Verordnung zu finden. Neben der REACH-Verordnung sind alle weiteren wesentlichen Rechtssetzungen der Europäischen Union im Bereich Chemikaliensicherheit enthalten.

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