Raum für Begegnungen junger Menschen
Willingmann überreicht Förderbescheid für die Sanierung des Jugendtreffs „Harzblick“ in Wernigerode
Sachsen-Anhalt investiert gezielt in die soziale Infrastruktur für junge Menschen. Als einziges Bundesland fördert Sachsen-Anhalt mit Mitteln aus dem Sondervermögen Infrastruktur Jugendtreffs und Jugendzentren in Kommunen vollständig. Auch die Stadt Wernigerode profitiert von dem Programm: Sachsen-Anhalts stellvertretender Ministerpräsident Prof. Dr. Armin Willingmann hat am heutigen Freitag einen Förderbescheid über insgesamt 99.960 Euro für die bedarfsgerechte Modernisierung des Jugendtreffs „Harzblick“ an Oberbürgermeister Tobias Kascha überreicht.
„Unsere Jugend braucht attraktive Freizeitorte. Gerade in Zeiten von Social Media ist es wichtig, das Begegnungen nicht nur digital sondern weiterhin auch vor Ort und persönlich in einem ansprechenden Umfeld möglich bleiben“, betonte Willingmann. „Mit den Mitteln aus dem Sondervermögen Infrastruktur des Bundes sorgen wir dafür, dass unsere Kommunen notwendige Investitionen nicht auf die lange Bank schieben müssen. Der Jugendtreff ‚Harzblick‘ bekommt damit die dringend notwendige Modernisierung – und junge Menschen in Wernigerode bekommen bessere Bedingungen für Begegnung, Teilhabe und gemeinsames Engagement.“
Die Förderung verteilt sich auf die Jahre 2026 und 2027 mit jeweils 49.980 Euro. Mit den Mitteln soll der Jugendtreff umfassend modernisiert und funktional weiterentwickelt werden.
Oberbürgermeister Tobias Kascha erklärte: „Ich freue mich, dass wir jetzt über die Förderung die notwendige finanzielle Unterstützung erhalten, um für unsere Jugendlichen einen attraktiven Anlaufpunkt für die Freizeit oder auch für Beratungen neu zu gestalten. In Hinblick auf eine erfolgreiche Jugendarbeit braucht es Räume, in denen sich alle wohlfühlen und gern aufhalten. Für den Jugendtreff „Harzblick“ ist dies eine bewusste Aufwertung und Wertschätzung.“
15,45 Millionen Euro für Einrichtungen der Jugendarbeit
Das Land stellt im Rahmen des Sondervermögens Infrastruktur insgesamt 15,45 Millionen Euro für Einrichtungen der Jugendarbeit bereit. Landkreise, kreisfreie Städte, Einheits- und Verbandsgemeinden sowie freie Träger der Jugendhilfe konnten Mittel für entsprechende Vorhaben beantragen.
Gefördert werden unter anderem Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit sowie Ausstattungsgegenstände wie Möbel und Elektrogeräte. Auch mobile Angebote der Jugendarbeit können unterstützt werden.
