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Kabinett gibt grünes Licht zu Entscheidungshilfe für Behörden & Planer

Umweltministerium erstellt Bodenschutzplan: Reduzierung von Flächenverbrauch im Fokus

Kabinett gibt grünes Licht zu Entscheidungshilfe für Behörden & Planer

Der Boden unter unseren Füßen ist weit mehr als die Fläche, auf der wir stehen, Früchte anpflanzen oder Häuser und Straßen bauen. Er ist eine empfindliche und endliche Ressource, die sich nicht kurzfristig oder beliebig erneuern lässt. So braucht es laut Umweltbundesamt bis zu 300 Jahre, bis sich eine etwa ein Zentimeter dicke Schicht Mutterboden neu bildet. Gerade für Sachsen-Anhalt mit seinen fruchtbaren Löss-Ackerflächen ist Bodenschutz also besonders bedeutsam. Deshalb hat das Umweltministerium den ersten Bodenschutzplan für Sachsen-Anhalt erarbeitet; er wurde jetzt vom Kabinett beschlossen.

Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann betont: „Böden sind lebenswichtig: Sie speichern Wasser und CO2, bieten Lebensraum sowie bilden die Basis zur Herstellung von Nahrungsmitteln. Mit Blick auf diese für den Menschen essenziellen Funktionen bündeln wir im neuen Plan nun erstmals die Leitlinien zum vor- und nachsorgenden Bodenschutz im Land. Denn nur gesunde Böden sichern unsere Lebensgrundlagen und halten das Klima stabil.“

Der Plan richtet sich vor allem an Behörden und Planer sowie darüber hinaus an alle Akteure, die Boden nutzen. Als umfassende Informationsgrundlage und Entscheidungshilfe soll er dazu beitragen, das Schutzgut Boden in Planungsprozessen und Zulassungsverfahren sowie bei Abwägungen zu Nutzungsentscheidungen ausreichend zu berücksichtigen. Ziel ist es, Böden im Land nachhaltig zu sichern und vor Belastungen zu schützen. Im Fokus stehen dabei vor allem Flächen mit hoher natürlicher Fruchtbarkeit oder Fähigkeit zur CO2-Bindung sowie seltene Böden.

Darüber hinaus soll auch die Inanspruchnahme neuer Flächen für Siedlungen, Verkehr und Wirtschaft begrenzt werden. Zwar liegt der Anteil versiegelter Fläche im Land mit rund 4,5 Prozent deutlich unter dem deutschen Schnitt von knapp 6,6 Prozent. Aktuell gehen in Sachsen-Anhalt aber täglich noch immer rund 1,3 Hektar Boden verloren – das entspricht etwa 475 Hektar im Jahr bzw. knapp 670 Fußballfeldern. Um dies weiter zu reduzieren, sollten bei der Entwicklung von Industrie und Gewerbe grundsätzlich vorhandene Flächen und Brachen im Mittelpunkt stehen, sprich „Erweiterung und Sanierung vor Neuausweisung“. Unterstützung dafür bietet das Potenzialflächenkataster, das im Auftrag des Landes entwickelt wurde.

Der Bodenschutzplan des Landes ist auf den Webseiten des Umweltministeriums verfügbar: https://lsaurl.de/Bodenschutzplan2026.

 

Hintergrund:

Das Europäische Parlament hatte am 23. Oktober 2025 die Richtline zu Bodenüberwachung und Bodenresilienz verabschiedet (EU 2025/2360). Damit gibt es erstmals einen europaweit verbindlichen Rechtsrahmen für den Schutz der Böden. Übergeordnetes Ziel der Richtlinie ist es, bis zum Jahr 2050 einen gesunden Zustand aller Böden in der EU zu erreichen und dauerhaft zu erhalten.