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EU forciert Wiederherstellung der Natur // Anhörung zu Umsetzungs-Plan
Menschen können bei künftiger Stärkung und Sicherung von Ökosystemen mitreden
20.05.2026, Magdeburg – 72/2026
- Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt
Intakte Moore, Wälder, Flüsse, Auen und Grünlandflächen sind lebenswichtig. Sie bieten Tieren wie Pflanzen Lebensraum – und speichern darüber hinaus Kohlenstoff, halten Wasser in der Landschaft und kühlen bei Hitze. Doch wie lassen sich diese wertvollen Ökosysteme in Sachsen-Anhalt langfristig stärken und widerstandsfähiger machen, gerade auch für zunehmende Auswirkungen des Klimawandels? Die EU setzt dafür auf die im August 2024 beschlossene Verordnung zur Wiederherstellung der Natur, die in den EU-Mitgliedsstaaten unmittelbar gilt. Ziel ist die langfristige Erholung geschädigter Ökosysteme: Bis 2030 sollen 20 Prozent der Land- und Meeresflächen der EU und bis 2050 alle Ökosysteme in einem guten Zustand sein.
Die EU-Verordnung verpflichtet die Mitgliedsländer, nationale Wiederherstellungspläne zu erstellen, die aufzeigen, mit welchen Maßnahmen die genannten Ziele erreicht werden sollen. In Deutschland haben Bund und Länder dafür den Entwurf des 1. Nationalen Wiederherstellungsplans erarbeitet. Er bildet die Basis dafür, den Zustand geschädigter Ökosysteme schrittweise zu verbessern, Ökosystemleistungen dauerhaft zu sichern und die biologische Vielfalt langfristig zu stärken – auch in Sachsen-Anhalt. Bis zum 25. Juni 2026 können Interessierte ihre Hinweise zur weiteren Ausgestaltung des Plans über das Online-Beteiligungs-Portal des Bundes einbringen.
Weitere Informationen: https://www.bfn.de/nationaler-wiederherstellungsplan.
Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR(at)mwu.sachsen-anhalt.de, Facebook, Instagram, LinkedIn, Threads, Bluesky, Mastodon und X
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