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Frühwarnstufe des Notfallplans Gas durch Bund ausgerufen
Willingmann: „Versorgung der Haushalte in Sachsen-Anhalt bleibt gewährleistet“
30.03.2022, Magdeburg – 20/2022
- Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt
Die Bundesregierung hat heute vorsorglich die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas ausgerufen, um die Versorgungslage in Deutschland genauer zu beobachten. Dazu erklärte Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann am Mittwoch: „Das Ausrufen der Frühwarnstufe des Notfallplan Gas durch Bundeswirtschaftsminister Habeck ist zunächst eine reine Vorsichtsmaßnahme. Es geht darum, die Versorgungslage genauer zu analysieren, um bei Bedarf – etwa einer Unterbrechung der Gasversorgung aus Russland – umgehend reagieren zu können. Nach unseren Informationen laufen die Gasflüsse aus Russland bislang unverändert weiter, die Gasspeicherstände entsprechen weitgehend den für Beginn des Frühlings normalen Werten – in Sachsen-Anhalt wie auch deutschlandweit.“
Es sei auch richtig, dass die Bundesregierung auf die vertraglich festgelegte Bezahlung der Gaslieferungen in Euro oder Dollar weiter bestehe, betonte der Energieminister. „Der russische Präsident Putin hat einen Angriffskrieg in der Ukraine entfacht, der seitens des Westens scharf sanktioniert werden muss. Insofern kann der Westen nicht die eigenen Sanktionen unterlaufen, in dem er, wie von Russland gefordert, Gaslieferungen künftig in Rubel bezahlt“, erläuterte Willingmann. „Daher begrüße ich es ausdrücklich, wenn die Bundesregierung jetzt weitere Vorkehrungen trifft, um im Zweifelsfall auf rückläufige oder unterbrochene Gaslieferungen aus Russland vorbereitet zu sein.“
Mit Blick auf mögliche Versorgungsengpässe durch rückläufige Gaslieferungen aus Russland betonte Willingmann: „Die Versorgung der Verbraucherinnen und Verbraucher in Sachsen-Anhalt bleibt gewährleistet, auch wenn sich die Versorgungslage Deutschlands mit Gas eventuell verschlechtern würde. Das sieht der Notfallplan Gas des Bundes ausdrücklich vor.“ Ein russischer Lieferstopp wäre aller Voraussicht nach jedoch mit Konsequenzen für die Wirtschaft verbunden. „In diesem Fall dürften betroffene Unternehmen – sowohl in Sachsen-Anhalt als auch andernorts – seitens der Bundesregierung nicht alleine gelassen werden“, erklärte Willingmann. „Gerade die energieintensive Industrie in Sachsen-Anhalt benötigt große Mengen Erdgas. Lieferengpässe hätten insoweit empfindliche Auswirkungen auf die Produktion.“
Aktuell sind die Gasspeicher in Sachsen-Anhalt zu 33,85 Prozent gefüllt, deutschlandweit liegt der Füllstand bei 25,04 Prozent (Stichtag: 23.03.2022). Die aktuellen Speicherstände entsprechen saisonal normalen Werten. Im Landes- und Bundesdurchschnitt hat die Einspeicherung von Gas begonnen, viele Speicher werden bereits wieder befüllt, nur in Einzelfällen wird noch ausgespeichert. „Auch wenn aktuell ausreichend Gas zur Verfügung steht, möchte ich dafür werben, wo immer es geht, Energie einzusparen“, betonte Willingmann. „Jede eingesparte Kilowattstunde Gas trägt zur Versorgungssicherheit bei.“
Der Notfallplan Gas kennt drei Eskalationsstufen – die Frühwarnstufe, die Alarmstufe und die Notfallstufe. Die Frühwarnstufe ist gemäß Artikel 11 Abs. 1 der europäischen SoS-Verordnung dann auszurufen, wenn es konkrete, ernst zu nehmende und zuverlässige Hinweise darauf gibt, dass ein Ereignis eintreten kann, welches wahrscheinlich zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage sowie wahrscheinlich zur Auslösung der Alarm- bzw. der Notfallstufe führt. Erst wenn die Notfallstufe im Rahmen erheblicher Versorgungsengpässe ausgerufen wird, kann der Fall eintreten, dass Großkunden aus der Industrie keine Gaslieferungen oder reduzierte Mengen erhalten, damit Haushalte weiterhin mit Gas versorgt werden können. Dieser Prozess der Steuerung wird in der Verantwortung der Bundesnetzagentur liegen.
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