Spitzenstellung in Deutschland: Sachsen-Anhalt baut Windenergie weiter aus
Sachsen-Anhalt treibt den Ausbau der Windenergie weiter voran. Die wichtigsten Fakten, aktuelle Kennzahlen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier hier.
In Sachsen-Anhalt sind insgesamt 2.658 Windenergieanlagen mit einer installierten Gesamtleistung von 5.708,3 Megawatt in Betrieb (Stand: Juni 2026). Aktuell werden nicht nur neue Anlagen hinzugebaut, es werden auch zahlreiche Anlagen repowert, also alte durch neue und vor allem deutlich leistungsfähigere ersetzt.
In ersten Halbjahr 2026 konnte der Windkraftzubau von 14 Anlagen mit einer Leistung von 76,8 Megawatt (MW) die Stilllegung 82 alter Anlagen mit 123,6 MW Leistung nicht ganz ausgleichen.
Die installierte Gesamtleistung sank leicht vom Allzeithoch Ende 2025, das bei 5.758 MW lag, auf 5.708,3 MW zum Stichtag 3. Juli 2026.
Ein Blick auf die Landkreise zeigt, wo der Ausbau der Windenergie in den nächsten Jahren voranschreiten soll : Besonders viele neue Windräder sind zwischen 2026 und 2028 aktuell im Landkreis Börde (64), im Burgenlandkreis (60) im Altmarkkreis Salzwedel (53) geplant.
Derzeit drehen sich die meisten Anlagen im Landkreis Börde (402), im Salzlandkreis (374) und im Landkreis Stendal (346). Auch bei der installierten Leistung haben diese Regionen die Nase vorn: Hier liegt der Landkreis Stendal (958,5 MW) auf Platz 1, gefolgt vom Salzlandkreis (737,2 MW) und dem Landkreis Börde (730,3 MW).
Bis 2028 sind in Sachsen-Anhalt aktuell insgesamt 355 neue Windräder mit einer Gesamtleistung von 2.287,6 MW in Planung.
Die aktuelle Bundesregierung hat einen Kurswechsel beim Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere der Windkraft eingeleitet: Bis 2030 soll der Anteil der erneuerbaren Energien an der Bruttostromerzeugung in Deutschland auf 80 Prozent steigen. Um dieses Ziel zu erreichen, soll der Ausbau der Erneuerbaren entbürokratisiert und erheblich beschleunigt werden. Der Bundestag hat hierfür u. a. das
Aktuell sind in Sachsen-Anhalt rund 1,12 Prozent der Landesfläche planungsrechtlich für die Windenergienutzung gesichert bzw. finden sich in Aufstellung. Allerdings stehen viele Windenergieanlagen im Land außerhalb ausgewiesener Vorrang- und Eignungsgebiete; auf ihnen kann aus planungs- bzw. genehmigungsrechtlichen Gründen derzeit kein Repowering erfolgen. Ziel des Landes ist es, dass an möglichst vielen dieser letztgenannten Standorte alte Windkraftanlagen repowert werden können. Dazu ist das Ministerium mit dem Bund im Gespräch.
Beim Repowering werden alte Windenergieanlagen durch modernere und leistungsfähigere Anlagen ersetzt. Häufig geht dies mit einer Reduzierung der bestehenden Anlagenanzahl einher – bei steigenden Stromerträgen. Beispielhaft dafür steht etwa eines der
Bei Windenergieanlagen lohnt sich ein Repowering insbesondere dann, wenn ihre EEG-Förderung ausgelaufen ist und der förderfreie Weiterbetrieb nicht wirtschaftlich ist. Dabei kann das Repowering als standorterhaltendes Repowering im unmittelbaren Umfeld des vorhandenen Standorts oder in größerer Distanz zu den Altstandorten als standortverlagerndes Repowering erfolgen. Dem standorterhaltenden Repowering kommt eine besondere Bedeutung zu, da hierbei Standorte gesichert werden, die von Mensch und Tier zumeist akzeptiert sind.
Die Vorteile von Repowering liegen auf der Hand: Geeignete Standorte werden bestmöglich ausgenutzt, die Flächeninanspruchnahme reduziert und das Landschaftsbild aufgelockert. Es können trotz einer geringeren Anzahl an Windenergieanlagen mehr Erträge erzielt werden, die durch die Möglichkeit der finanziellen Beteiligung auch den Standortkommunen zugutekommen können. Repowering schont Ressourcen und entlastet daher die Umwelt.
Darüber hinaus sind moderne Anlagen trotz höherer Leistungsfähigkeit geräuschärmer, laufruhiger und haben eine geringere Drehzahl als Altanlagen. Repowering wird aus diesen Gründen von Anwohnerinnen und Anwohnern meist eher akzeptiert als Neubauprojekte. Das Land Sachsen-Anhalt hat daher das Repowering im Landesentwicklungsgesetz und in der Landesbauordnung privilegiert und setzt sich auf Bundesebene für eine Stärkung und Beschleunigung des Repowerings ein.
Mit Stromgestehungskosten von ca. 4 bis 8 Cent je Kilowattstunde sind Windenergieanlagen eine der kostengünstigsten Technologien zur Stromerzeugung. Im Vergleich zu anderen erneuerbaren Energieträgern muss für die Nutzung der Windenergie nur verhältnismäßig wenig Fläche in Anspruch genommen werden. Im Energieträgermix aus erneuerbaren Energien nimmt die Windenergie zudem eine zentrale Funktion ein: Während Energie aus Photovoltaikanlagen in den Wintermonaten nur in geringerem Maße zur Verfügung steht, liefert die Windenergie in dieser Zeit häufig sehr gute Erträge. Durch eine sinnvolle Kombination aus Sonnen- und Windenergie können somit saisonale Speicherbedarfe reduziert werden.
Windenergieanlagen weisen zudem eine sehr gute CO2-Bilanz auf: Die Stromerzeugung aus Windenergie verursacht im Vergleich zur Braunkohleverstromung nur etwa ein Hundertstel der CO2-Emissionen je Kilowattstunde. Ihr Ausbau ist daher eine der effektivsten und auch kostengünstigsten Maßnahmen, um den CO2-Ausstoß zu mindern und so die Klimaschutzziele von Bund und Land zu erreichen.
Kommunen können bereits jetzt durch eine finanzielle Beteiligung an den Erträgen aus der Windenergienutzung gemäß § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) profitieren. Das Problem: Die Regelung ist nicht verpflichtend. Betreiber von Windenergieanlagen an Land, die eine installierte Leistung von mehr als 750 Kilowatt haben und für die eine finanzielle Förderung nach dem EEG in Anspruch genommen wird, können den betroffenen Kommunen eine Zahlung von bis zu 0,2 Cent je Kilowattstunde erzeugte Stromleistung pro Windenergieanlage anbieten – sie müssen es aber nicht.
Daher hat das Energieministerium das
Die jährliche Beteiligung beträgt mindestens 5.500 Euro pro Megawatt bei Windkraftanlagen und mindestens 2.500 Euro pro Megawatt-Peak bei PV-Freiflächenanlagen. Für ein Windrad mit einer installierten Leistung von fünf Megawatt fließen pro Jahr also mindestens 27.500 Euro.
Außerdem können Kommunen an den Erträgen aus der Windenergienutzung durch Gewerbesteuereinnahmen profitieren. In einer Sonderregelung billigt das Gewerbesteuergesetz den Kommunen, in denen eine Windenergieanlage steht (Standortkommune), einen Anteil am Gewerbeertrag des Anlagenbetreibers zu. Ohne diese Sonderregelung würde nur diejenige Kommune profitieren, in welcher der Anlagenbetreiber seinen Sitz hat. Dies ist zumeist nicht die Standortkommune. Die Sonderregelung sieht vor, dass die Standortkommune zu 90 Prozent an der Gewerbesteuer aus der Windenergieanlage beteiligt wird. Die übrigen 10 Prozent der Gewerbesteuereinnahmen erhält die Kommune, in welcher der Anlagenbetreiber seinen Sitz hat.
Bürgerinnen und Bürger können direkt von der Energiewende profitieren, indem sie sich an Bürgerenergieprojekten beteiligen. Zur Förderung der Teilhabe und Akteursvielfalt sind Bürgerenergieprojekte im EEG privilegiert. Ein Überblick über die derzeitigen Akteure, Netzwerke und Projekte im Land findet sich auf der Plattform Bürgerenergie im
Geräuschemissionen werden beim Betrieb von Windenergieanlagen vorwiegend durch die Rotorblätter verursacht. Dies geschieht durch die Umströmung der Blattspitzen, durch das Profil im Allgemeinen und beim Vorbeistreichen der Rotorblätter am Turm. Kaum noch hörbar sind bei den heutigen Windenergieanlagen – auch schon im unmittelbaren Umfeld der Anlage – mechanische Geräusche. Es sind entsprechende Abstände erforderlich, um schädliche Umwelteinwirkungen durch Lärmemissionen zu vermeiden, da der Schall mit zunehmender Entfernung von der Schallquelle abnimmt und über weitere Strecken nicht mehr wahrnehmbar ist.
Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm legt Immissionsrichtwerte für die maßgeblichen Immissionsorte fest. Die Einhaltung dieser Richtwerte wird im Genehmigungsverfahren im Rahmen einer Einzelfallentscheidung, beispielsweise durch eine Geräuschimmissionsprognose, geprüft.
Investitionen in Solaranlagen sind zumeist „kleinteiliger“ und von geringerer Leistung. Diese kleineren Projekte können in der Regel schneller umgesetzt werden, als Windparkprojekte, für welche die Genehmigungen derzeit durchschnittlich erst gut 24 Monate nach Einreichung der Unterlagen erteilt werden. Durch die vorgelagerte Planung und den anschließenden Bau dauert es derzeit also mehrere Jahre, bis eine Windenergieanlage errichtet ist und Strom erzeugen kann.
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