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Programm zur Messung von Radon in Wohnräumen stößt auf großes Interesse

Umweltministerium Sachsen-Anhalt versendet 900 Messboxen

Im Harz und im südlichen Harzvorland tritt in einigen Bereichen das gesundheitsschädliche Edelgas Radon aus geologischen Gründen verstärkt aus der Erde aus und kann sich in Wohnräumen sammeln. Aus diesem Grund hat das Umweltministerium Sachsen-Anhalt im August ein Programm zur Messung der Radonkonzentration in privaten Wohnräumen aufgelegt – mit Erfolg. Alle 900 kostenlosen Messboxen werden bis Monatsende an die Interessenten verschickt, die in einem Onlineverfahren ihr Interesse bekundet hatten. Das zur Verfügung stehende Kontingent an Boxen ist damit erschöpft.

Mit Hilfe der kleinen Messboxen, den sogenannten Exposimetern, lässt sich die Radonkonzentration leicht messen. Die Geräte benötigen keinen Strom, arbeiten geräuschlos und werden für ein Jahr in der Wohnung ausgelegt. Der in der Messbox enthaltene Kunststoff verändert sich unter dem Einfluss von Radon. Nach Ablauf des Jahres wird dann die Veränderung gemessen. Dafür müssen die Exposimeter im vorfrankierten Rückumschlag an das beauftragte Unternehmen zurückgesandt werden. Mit der Umsetzung des Messprogramms hatte das Ministerium die Nuclear Control & Consulting GmbH beauftragt.

„Ich freue mich über das Interesse an unserem Programm. Unser Ziel ist es, ein genaueres Bild von Radon-Konzentrationen im Land zu erhalten und Betroffene über etwaige Belastungen zu informieren“, erklärte der für Strahlenschutz zuständige Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann. „Bereits einfache Maßnahmen wie regelmäßiges Lüften von Kellerräumen können ausreichen, um etwaige Gesundheitsrisiken zu minimieren. Wir sprechen hier also über eine Art Gesundheitsvorsorge.“

Nach Auswertung der Messergebnisse werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über die Radonkonzentration in ihrer Wohnstätte informiert. Zwar enthält das Strahlenschutzrecht keine Grenzwerte, bei deren Überschreitung eine Radonkonzentration gesundheitsschädlich ist, bei einer Radonkonzentration von mehr als 300 Becquerel pro Kubikmeter sollte jedoch über Maßnahmen zur Reduzierung des Radongehalts nachgedacht werden. Neben häufigerem Lüften oder dem Abdichten der Tür zum Keller können im Extremfall auch bauliche Veränderungen ratsam sein – eine Pflicht zur Umsetzung gibt es jedoch nicht. Näheres hierzu gibt es auf den Internetseiten des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS). Die Daten zur Radonverteilung im Land werden zudem anonymisiert zu wissenschaftlichen Zwecken genutzt, um weitere Maßnahmen zum Schutz vor Radon in Sachsen-Anhalt zu planen. Rückschlüsse auf Person oder Wohnadresse sind nicht möglich.

An dem Messprogramm teilnehmen konnten auch Interessierte, die außerhalb der Ende 2020 festgelegten Radon-Vorsorgegebiete (siehe unten) wohnen. Einzige Voraussetzung war, dass es sich um eine Wohnadresse in Sachsen-Anhalt handelt. Wer bei der diesjährigen Innenraum-Messkampagne leer ausgegangen ist, kann sich auf den Internetseiten des Bundesamtes für Strahlenschutz über Anbieter von Mess-Dienstleistungen kundig machen. Die Angebote der Anbieter sind allerdings nicht kostenfrei, aktuell beträgt die Preisspanne zwischen 30 und 50 Euro je Messung. Im kommenden Jahr soll es in weiteren Kommunen des Landes Außenmessungen geben, um mögliche Risiken genauer einschätzen sowie die Bevölkerung dort besser informieren und beraten zu können.

Hintergrund: Radon – das gesundheitsschädliche Edelgas

Radon kommt überall im Boden natürlich vor und kann in hoher Konzentration die Lunge schädigen. Laut Bundesamt für Strahlenschutz gibt es im Süden und Westen Sachsen-Anhalts erhöhte Radonwerte in der Bodenluft. Gehandelt werden muss, wenn in Aufenthaltsräumen bzw. an Arbeitsplätzen die über das Jahr gemittelte Radon-222-Aktivitätskonzentration mehr als 300 Becquerel je Kubikmeter beträgt. Privatwohnungen sind von dieser Pflicht nicht erfasst.

Bei schlechter Lüftung kann sich Radon in bodennahen Innenräumen ansammeln. Je nach Höhe der Konzentration kommen verschiedene Maßnahmen in Betracht: regelmäßiges Lüften, ein automatisches Lüftungssystem, Abdichten der Bodenplatte bzw. der Kellerräume an den Durchbrüchen für Versorgungsleitungen, Radondrainage durch ein Rohrleitungssystem unterhalb des Hauses oder das Anlegen eines so genannten Radonbrunnens, in dem sich das Radon außerhalb des Hauses sammelt.

Ende 2020 wurden in Sachsen-Anhalt folgende 15 Gemeinden als Radon-Vorsorgegebiete festgelegt: 

Landkreis Harz: Einheitsgemeinde Stadt Falkenstein/Harz, Einheitsgemeinde Stadt Harzgerode, Einheitsgemeinde Stadt Ilsenburg (Harz), Einheitsgemeinde Stadt Oberharz am Brocken, Einheitsgemeinde Stadt Thale und Einheitsgemeinde Stadt Wernigerode.

Landkreis Mansfeld-Südharz: Einheitsgemeinde Stadt Allstedt, Einheitsgemeinde Stadt Arnstein, Einheitsgemeinde Stadt Hettstedt, Einheitsgemeinde Lutherstadt Eisleben, Einheitsgemeinde Stadt Mansfeld, Einheitsgemeinde Stadt Sangerhausen, Einheitsgemeinde Südharz, Verbandsgemeinde Goldene Aue und Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra.

In Radon-Vorsorgegebieten gelten laut Strahlenschutzgesetz des Bundes folgende Regelungen:

  • Für bestehende Wohngebäude wird Eigentümern und Bewohnern empfohlen, freiwillig Maßnahmen zu ergreifen, um die Radon-Konzentration im Gebäude zu senken. Die Behörden haben die Aufgabe, Einwohner über die Gesundheitsrisiken zu informieren und für Schutzmaßnahmen zu gewinnen.
  • Bei Neubauten muss der Bauherr durch bauliche oder andere technische Maßnahmen weitgehend verhindern, dass Radon in das Gebäude eindringen kann. Dafür in Frage kommende Maßnahmen finden sich in der Strahlenschutzverordnung.
  • An Arbeitsplätzen sind die jeweiligen Verantwortlichen wie Unternehmer oder Behörden verpflichtet, die Radon-Konzentration im Keller und im Erdgeschoss zu messen sowie ggf. Maßnahmen zur Verringerung der Konzentration einzuleiten.

Die Pflicht, das Eindringen von Radon in Neubauten zu verhindern oder erheblich zu erschweren, besteht übrigens auch außerhalb der Radon-Vorsorgegebiete – also für alle Gebäude mit Aufenthalts- oder Arbeitsräumen, die neu errichtet werden. Dort gilt sie aber als erfüllt, wenn die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erforderlichen Maßnahmen zum Feuchteschutz eingehalten werden.

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